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14 Monate Haft für Zahnarzt

Im sachsen-anhaltinischen Stendal wurde ein Zanarzt zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt, weil er einer Frau sieben Zähne zu viel zog. Die Patientin hätte bei der Operation jedoch nur mit maximal vier zu ziehenden Zähnen rechnen müssen. Der betreffende Arzt wurde bereits zuvor angeklagt, weil er bei einem anderen Patienten 20 Zähne zu Unrecht zog.

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