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Jackson-Arzt legt Berufung ein

Der frühere Leibarzt von Pop-Ikone Michael Jackson hat gegen seine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung des Sängers Berufung eingelegt. Die Anklage habe nicht beweisen können, dass Jackson am 25. Juni 2009, dem Tag seines Todes, das Betäubungsmittel Propofol verabreicht bekommen habe, argumentierten die Anwälte von Conrad Murray in ihrem 231 Seiten starken Berufungsantrag, den sie gestern in Los Angeles einreichten. Murray war im November zu vier Jahren Haft verurteilt worden.

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