Dark Mode Light Mode

Verfahren eingestellt

Angeblich soll in der Schweiz das Verfahren im Zusammenhang mit einer Waffe für die NSU-Mordanschläge eingestellt werden. Zwei Tatverdächtige wegen Beihilfe zu Mord und Unterstützung einer kriminellen Vereinigung sollen aufgrund zu weniger Beweise nun doch nicht angeklagt werden, berichtet der Zürcher „Tages-Anzeiger“. Die beiden Männer waren im Verdacht, die Pistole in der Schweiz besorgt zu haben, mit der neun der zehn Opfer der Rechtsterroristen umgebracht worden waren.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Unbeeindruckt

Next Post

Unglücklich