„Rate mal, wer dran ist?“ Mit dieser oder ähnlichen Formulierungen rufen Betrüger bei zumeist älteren Menschen an, geben sich als Verwandte, Enkel oder gute Bekannte aus und bitten um hohe Bargeldsummen. Diese Form des Betruges, bei der die Hilfsbereitschaft zumeist älterer Menschen skrupellos ausgenutzt wird, hat schon viele Betroffene um ihre Ersparnisse gebracht. Da die Geldübergabe oft nach einem Besuch bei der Hausbank stattfindet, bei der das Opfer das geforderte Geld abgehoben hat, wurde nun speziell für Bankmitarbeiter ein neues Infoblatt mit Indikatoren für den „Enkeltrick“ entwickelt und auf www.polizei-beratung.de bereitgestellt. Ältere Bankkunden sollen so effektiver vor den Machenschaften der Betrüger geschützt werden.
Polizei gibt Bankmitarbeitern Tipps zum Erkennen des „Enkeltricks“
Möchte ein Kunde einen hohen Geldbetrag abheben, sollten sich Bankangestellte deshalb folgende Fragen stellen, um ein mögliches Betrugsopfer zu erkennen:
• Sind solche Abhebungen für den Kunden außergewöhnlich?
• Will der Kunde rasch einen Kredit?
• Braucht der Kunde das Geld sofort?
• Hat der Kunde einen altmodischen Vornamen?
• Ist der Verwendungszweck unklar oder gar widersprüchlich?
• Weist etwas darauf hin, dass der Kunde nichts über den Zweck der Abhebung sagen darf?
• Wird der Kunde von einer deutlich jüngeren Person begleitet, die auch die Auszahlung beobachtet?
Hat ein Bankmitarbeiter die ersten Anzeichen richtig gedeutet und es besteht der Verdacht, dass der Kunde auf Betrüger hereinzufallen droht, liefert das Infoblatt auch konkrete Handlungsempfehlungen: Beispielweise kann der Angestellte vor Ort einen Anruf bei einem Verwandten des Kunden anbieten. Wie im erwähnten Fall können derlei Maßnahmen leicht Schlimmeres verhindern.
Das Infoblatt „Enkeltrick – Informationen für Mitarbeiter von Banken und Geldinstituten“ ist als Download im Internet unter www.polizei-beratung.de eingestellt. Weitere Tipps zum Schutz vor dem Enkeltrick finden Sie auch in der Broschüre „Der goldene Herbst“. Diese erhalten Sie bei jeder Polizeidienststelle und als Download auf www.polizei-beratung.de. Dort ist auch die Pressemitteilung abrufbar.