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Sie haben ihr Geld in der Schweiz angelegt? Interessantes Urteil
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Sie haben ihr Geld in der Schweiz angelegt? Interessantes Urteil

Darüber berichtet Graumarktinfo auf seinem Online-Portal.

Das Schweizer Bundesgericht, das dem deutschen Bundesgerichtshof entspricht, hat mit Urteil vom 30. Oktober 2012 entschieden, dass Schweizer Banken sog. „kick-backs“, in der Schweiz „Retrozessionen“ genannt, die sie von Drittanbietern für den Vertrieb der Fonds und strukturierten Produkten erhalten haben, zurück erstatten müssen. Schweizer Banken müssen nun die „Kick-backs“ zurück zahlen, es sei denn, man hat ausdrücklich unterschrieben, dass man auf die Auszahlung der „Kick-backs“ verzichtet.

http://www.graumarktinfo.de/gm/mitreden/blog/:Walter-Spaeth–Urteil-betrifft-auch-Deutsche/643430.html

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