Dark Mode Light Mode
Beigelegt
BaFin konsultiert Mindestanforderungen an Sanierungspläne
Test:Nur 3 Portale sind wirklich gut

BaFin konsultiert Mindestanforderungen an Sanierungspläne

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am Freitag, 2. November 2012, ein Rundschreiben zur Konsultation veröffentlicht, das Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen von Kreditinstituten aufstellt (Konsultation 12/2012). Mit dem neuen Rundschreiben setzt die deutsche Aufsicht einen Akzent. Deutschland ist damit eines der wenigen Länder, das schon heute für die Sanierungsplanung ein regulatorisches Rahmenwerk entwickelt, das künftig alle in Deutschland systemrelevanten Kreditinstitute zu beachten haben.

Das Rundschreiben konkretisiert und ergänzt zudem Vorschläge des Financial Stability Board (FSB), das im Oktober 2011 Standards für die geordnete Abwicklung von Finanzunternehmen, die „Key Attributes of Effective Resolution Regimes for Financial Institutions“ verabschiedet hat. Ziel dieser Standards ist, systemrelevante Institute ohne Verluste für den Staatshaushalt abwickeln zu können.

Die von den Kreditinstituten zu erstellende Sanierungsplanung und die darauf aufbauende Abwicklungsplanung durch die Abwicklungsbehörde leisten einen wesentlichen Beitrag zur Finanzmarktstabilität, weil dadurch der „too big to fail“-Problematik wirksamer begegnet werden kann. Als ein Element des erweiterten Risikomanagements dient die Sanierungsplanung als Vorbereitung um künftige Krisensituationen bewältigen zu können und so die Widerstandsfähigkeit des Kreditinstitutes zu stärken.

Quelle:Bafin

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Beigelegt

Next Post

Test:Nur 3 Portale sind wirklich gut