Dark Mode Light Mode

Haustürgeschäfte

Verträge, die bei einem Vertreterbesuch zu Hause, auf einer Kaffeefahrt oder beim Ansprechen auf öffentlichen Plätzen abgeschlossen werden, werden juristisch als „Haustürgeschäfte“ bezeichnet.

Bei Haustürgeschäften in privaten Wohnungen werden die Verbraucher oftmals von dem Vertreter, der meist ohne Termin klingelt, regelrecht überrumpelt. Ihre Unterschrift geben viele, ohne ausreichend informiert zu sein oder Preise verglichen zu haben. In den meisten Fällen möchten sie einfach den Vertreter schnellstmöglich wieder loswerden. Hier gibt es dann ein besonderes Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Bitte nicht vergessen, den Rücktritt vom Vertrag immer per Einschreiben versenden, und auch daran denken, wenn die eine Einzugsermächtigung unterschrieben haben, zur Bank gehen und diese stoppen. Ihr freundlicher Bankberater hilft ihnen dabei.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Haftung bei unerlaubter Abbuchung vom Konto

Next Post

Was ist eine Drückerkolonne?