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Wenn das Grün verblasst – Vorläufiger Insolvenzverwalter für JOE Garten- und Landschaftsbau UG bestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen: 67c IN 35/25

Im Zuge eines bewegten Frühjahrs hat das Amtsgericht Hamburg am 10. April 2025 um 15:48 Uhr ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der JOE Garten- und Landschaftsbau UG (haftungsbeschränkt) angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Harburger Rathausstraße 29, 21073 Hamburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 158847 geführt und wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Herrn Albert Halili vertreten.

Die Gesellschaft war bislang im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus tätig. Hierzu gehörten sämtliche damit verbundene Dienstleistungen, soweit diese keiner besonderen Genehmigung bedurften.

Doch nun ist es stiller geworden um das Unternehmen, das einst grüne Oasen gestaltete. Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten sah sich die Firma gezwungen, den Gang zum Insolvenzgericht anzutreten. Das Amtsgericht Hamburg ordnete daraufhin die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß §§ 21, 22 der Insolvenzordnung (InsO) an.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies aus Hamburg bestellt. Seine Kanzlei befindet sich am Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg. Mit dieser Entscheidung gehen weitreichende rechtliche Konsequenzen einher:

Sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen bedürfen ab sofort der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Darüber hinaus wurde es sämtlichen Schuldnern der JOE Garten- und Landschaftsbau UG ausdrücklich untersagt, noch Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen ist ausschließlich der vorläufige Insolvenzverwalter zur Entgegennahme von eingehenden Geldern sowie zur Einziehung von Bankguthaben und sonstigen Forderungen ermächtigt.

Auch Gläubiger, die bislang auf eine Zwangsvollstreckung gesetzt hatten, müssen sich nun gedulden: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung – sind gegenwärtig untersagt, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt.

Mit dieser Entscheidung tritt das Unternehmen in eine Phase der geordneten vorläufigen Insolvenzverwaltung ein. Ob sich für die JOE Garten- und Landschaftsbau UG noch ein Weg aus der finanziellen Schieflage finden lässt, wird maßgeblich von den kommenden Wochen und der Arbeit des vorläufigen Insolvenzverwalters abhängen.

Amtsgericht Hamburg
10. April 2025

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