Amtsgericht Eutin – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 51 IN 55/25
Eutin, 10. April 2025 – Das Amtsgericht Eutin hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Brandenburg Friseur UG, Strandstraße 60, 23669 Timmendorfer Strand, wichtige Sicherungsmaßnahmen zum Schutz des Vermögens der Schuldnerin getroffen.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRB 21729 HL eingetragene Gesellschaft wird von Geschäftsführer Danny Brandenburg vertreten.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Verena Vogt
Mattentwiete 5
20457 Hamburg
Telefon: 040 36098060
Telefax: 040 360980610
Das Insolvenzgericht ordnete zur Sicherung des Schuldnervermögens und zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse an:
- Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Gläubigerinteressen sowie der Sicherung des noch vorhandenen Vermögens bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei folgendem Gericht einzureichen:
Amtsgericht Eutin
Jungfernstieg 3
23701 Eutin
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Weitere Informationen zur Einreichung von Rechtsmitteln, insbesondere zur elektronischen Übermittlung, sind unter www.justiz.de verfügbar.
Amtsgericht Eutin – Insolvenzgericht
10. April 2025