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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Bäckerei und Konditorei Richard Deuse GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Neubrandenburg – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 701 IN 210/25

Neubrandenburg, 11. April 2025 – Das Amtsgericht Neubrandenburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Bäckerei und Konditorei Richard Deuse GmbH, Bullenwiese 1, 17098 Friedland, wichtige Sicherungsmaßnahmen zum Schutz des Schuldnervermögens angeordnet.

Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Neubrandenburg unter HRB 4925 eingetragen und wird vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Deuse.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde bestellt:

Rechtsanwältin Sabine Fochler
Große Straße 27
17217 Penzlin
Telefon: 03962 2579990
Telefax: 03962 2579992

Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Insbesondere wurde Folgendes angeordnet:

  • Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
  • Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
  • Der Schuldnerin wird untersagt, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über diese Vermögenswerte geht auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über.
  • Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen. Sie kann Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einziehen sowie eingehende Gelder entgegennehmen.
  • Die Drittschuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten.
  • Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist befugt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen.

Zudem wurde die vorläufige Insolvenzverwalterin beauftragt, als Sachverständige zu prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, ob eine die Verfahrenskosten deckende Masse vorhanden ist und ob Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neubrandenburg eingesehen werden.

Amtsgericht Neubrandenburg – Insolvenzgericht
11. April 2025

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