Amtsgericht Augsburg – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: IN 271/25
Augsburg, 11. April 2025 – Das Amtsgericht Augsburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der AmaCon Zeitarbeit GmbH, Maximilianstraße 19, 86150 Augsburg, wichtige Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens angeordnet.
Die AmaCon Zeitarbeit GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter der Nummer HRB 26962 eingetragen und wird durch die Geschäftsführerinnen Anna Maria Maass und Snezana Vlajnic vertreten.
Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen wurde gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO am 11. April 2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Alexander Zarzitzky
Pröllstraße 5
86157 Augsburg
Telefon: +49 821 252 720
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies betrifft auch das Einziehen von Außenständen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist darüber hinaus ermächtigt, das Vermögen der Schuldnerin in Besitz zu nehmen, Kassenbestände und Bankguthaben einzuziehen sowie sonstige Forderungen auf ein von ihm zu errichtendes Sonderkonto einzuzahlen und dort zu verwahren.
Die Schuldner der AmaCon Zeitarbeit GmbH werden aufgefordert, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin innerhalb einer Frist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist beim
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzureichen.
Amtsgericht Augsburg – Insolvenzgericht
11. April 2025