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Anklage wegen mutmaßlich antisemitisch motivierter Gewalttat in Neukölln

Elf-Moondance (CC0), Pixabay

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen zwei heute 24 Jahre alte Männer wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung erhoben. Die beiden Beschuldigten sollen am Abend des 15. Februar 2024 in Berlin-Neukölln einen 37-jährigen Mann brutal angegriffen und dabei schwer verletzt haben. Der Tat soll eine antisemitische Motivation zugrunde liegen.

Nach bisherigen Ermittlungsergebnissen sollen die beiden Männer gemeinsam mit bislang unbekannten Mittätern den Geschädigten unvermittelt angegriffen haben. Sie sollen mehrfach auf seinen Kopf und Oberkörper eingeschlagen und eingetreten haben, wodurch dieser erhebliche Verletzungen und starke Schmerzen erlitt. Zeugenaussagen zufolge sollen die Angreifer dabei antisemitische Parolen gerufen und geäußert haben, der Mann solle sterben, weil er Jude sei – was sich im Nachhinein als unzutreffend herausstellte.

Die Staatsanwaltschaft bewertet das Vorgehen der Beschuldigten als gefährliche Körperverletzung. Zwar liegt in den Äußerungen eine erhebliche menschenverachtende Dimension, doch geht die Anklage davon aus, dass die Tat nicht weiter in Richtung eines Tötungsdelikts vorangetrieben wurde. Aus diesem Grund wird – juristisch betrachtet – ein sogenannter strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Tötungsdelikt angenommen.

Die beiden Angeklagten konnten anhand von Zeugenaussagen identifiziert werden. Die Ermittlungen zu den weiteren Beteiligten, deren Identitäten bislang nicht bekannt sind, dauern an.

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