Verzögerungen, unvollständige Installationen und Funkstille – was betroffene Verbraucher jetzt wissen sollten
Solaranlagen gelten als nachhaltige Investition in die eigene Energieunabhängigkeit – doch in der Praxis erleben immer mehr Verbraucher eine bittere Enttäuschung: Sie zahlen hohe Summen im Voraus, doch geliefert und montiert wird oft nur ein Teil der vereinbarten Anlage – und das mit erheblicher Verzögerung.
Zwei aktuelle Fälle zeigen deutlich, wie groß die Probleme sein können. In beiden Situationen warteten Kundinnen und Kunden über ein Jahr auf die vollständige Inbetriebnahme ihrer Anlagen – trotz fast vollständig geleisteter Zahlungen.
Lieferung ja – aber keine vollständige Montage
In einem Fall wurde die PV-Anlage zwar relativ zeitnah auf dem Dach montiert, doch wichtige Komponenten wie Akkus, Zählerschrank und Wechselrichter fehlten. Die Lieferung dieser Bauteile erfolgte erst Monate später – installiert wurden sie aber nicht. Erst nach anwaltlicher Beratung und einer letzten Fristsetzung meldete sich das Unternehmen wieder.
Ein zweiter Fall zeigt ein ähnliches Bild: Zwar wurde die Anlage installiert, doch sie ging über Monate nicht ans Netz. Grund: fehlende Akkus und technische Probleme bei der Inbetriebnahme. Nach monatelanger Wartezeit und mehreren erfolglosen Kontaktversuchen wurde schließlich eine Frist gesetzt – die Reaktion des Anbieters steht noch aus.
Häufige Probleme: Kein fixer Termin, kein Ansprechpartner
Was sich in beiden Fällen zeigt: Oft fehlt eine klare vertragliche Grundlage. Liefer- und Montagetermin wurden nicht schriftlich fixiert, sondern nur mündlich vereinbart. Die Kunden gingen von einer reibungslosen Umsetzung aus – ein folgenschwerer Irrtum.
Rechtsanwalt Jens Reime warnt: „Viele Verbraucher leisten hohe Vorauszahlungen, ohne sich ausreichend abzusichern. Wenn die Firma dann verzögert oder gar nicht mehr reagiert, wird es schwierig.“
Was können betroffene Kunden tun?
Zunächst sollte der Anbieter schriftlich per Einschreiben aufgefordert werden, die ausstehenden Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist (z. B. 14 Tage) zu erbringen. Bleibt die Reaktion aus, kann unter Umständen vom Vertrag zurückgetreten und Schadensersatz geltend gemacht werden – z. B. für entgangene Einspeisevergütung oder Stromkostenersparnis.
Wichtig: Alle Unterlagen, Zahlungsnachweise, E-Mails und Fristen dokumentieren. Im Zweifel ist anwaltliche Unterstützung ratsam – gerade bei Investitionen im fünfstelligen Bereich.
So sichern Sie sich im Vorfeld ab:
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Vergleichen Sie Anbieter und holen Sie mehrere Angebote ein.
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Leisten Sie keine überhöhten Vorauszahlungen.
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Vereinbaren Sie schriftlich feste Liefer- und Montagetermine.
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Zahlen Sie nur in Etappen – nach Leistungsfortschritt.
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Lassen Sie sich eine schlüsselfertige Anlage zusichern.
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Verlangen Sie eine Anzahlungsbürgschaft zur Absicherung.
Wenn die Solaranlage fertig installiert ist und später Mängel auftreten, haben Sie in der Regel zwei Jahre Gewährleistung, bei größeren Anlagen unter Umständen sogar fünf. Aber nur, wenn Sie schriftlich reagieren – am besten frühzeitig.
Fazit: Die Energiewende beginnt auf dem eigenen Dach – aber nur mit einem Vertrag, der hält, was er verspricht.