Die Windpark Windliebe Verwaltungs GmbH mit Sitz in Bremen legt für das Geschäftsjahr 2023 einen sehr schlanken Jahresabschluss vor. Die Bilanzsumme beträgt lediglich rund 21.300 Euro. Der Jahresabschluss lässt erkennen, dass es sich um eine klassische Verwaltungsgesellschaft mit rein formaler Beteiligungs- oder Geschäftsführungsfunktion handelt. Für Anleger ist vor allem entscheidend, ob die Gesellschaft operativ eingebunden ist oder lediglich als juristische Hülle fungiert.
Keine Anlagegüter, kein operativer Geschäftsbetrieb
Die Aktivseite besteht ausschließlich aus dem Umlaufvermögen, insbesondere aus Bankguthaben (20.796 Euro) sowie geringfügigen Forderungen (500 Euro). Sachanlagen oder immaterielle Vermögenswerte fehlen vollständig. Es handelt sich damit offensichtlich nicht um eine produzierende oder direkt betreibende Gesellschaft, sondern um eine Funktionseinheit mit beschränktem Umfang – etwa als Komplementärin einer Kommanditgesellschaft.
Negatives Ergebnis – keine kurzfristige Ertragskraft
Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf -1.465 Euro und ist nahezu identisch zum Vorjahr (-1.521 Euro). Auch der Verlustvortrag hat sich leicht erhöht. Damit verbleibt ein Eigenkapital von rund 19.755 Euro. Zwar ist das gezeichnete Kapital vollständig vorhanden, doch ergibt sich daraus keine unmittelbare operative Werthaltigkeit für Anleger. Das Unternehmen erwirtschaftet keine positiven Erträge, sondern zeigt jährliche Verwaltungskosten, die zu Verlusten führen.
Keine Mitarbeiter, keine Erläuterungen zur Geschäftstätigkeit
Der Anhang enthält keine Angaben zu Beschäftigten, Geschäftstätigkeit oder Beteiligungsverhältnissen. Auch die Rolle innerhalb einer Beteiligungsstruktur (z. B. als Verwaltungs- oder Komplementärgesellschaft) wird nicht erläutert. Anleger, die über eine mittelbare Beteiligung an dieser Gesellschaft verfügen, erhalten damit keine belastbaren Informationen über ihren Einfluss oder ihre Funktion innerhalb eines Windparkprojekts.
Stabilität gegeben, aber kein wirtschaftlicher Nutzen erkennbar
Die Gesellschaft ist nicht überschuldet, verfügt über ausreichende Liquidität und ist bilanziell stabil. Dennoch fehlt jeglicher Hinweis auf Einnahmen, operative Tätigkeit oder Wertschöpfung. Das Unternehmen scheint allein der rechtlichen Strukturierung eines größeren Konstrukts zu dienen. Der Geschäftsführer, Dr. Hartmut Brösamle, ist ordnungsgemäß benannt, und es gibt keine Anzeichen für Unregelmäßigkeiten – allerdings auch keine Hinweise auf wirtschaftliche Perspektiven.
Fazit
Für Anleger ergibt sich aus dem Jahresabschluss 2023 der Windpark Windliebe Verwaltungs GmbH ein klares, aber ernüchterndes Bild: Die Gesellschaft erfüllt offenbar rein administrative Aufgaben und verursacht dabei jährlich geringe Verluste. Operative Erträge oder Beteiligungserträge sind nicht ersichtlich. Die wirtschaftliche Bedeutung für Anleger liegt – wenn überhaupt – in der Strukturfunktion innerhalb eines Windparkprojekts, die jedoch im Jahresabschluss nicht beschrieben wird. Ohne ergänzende Informationen zur Rolle in einer Gesamtstruktur lässt sich aus diesem Abschluss allein kein substantieller Anlegervorteil ableiten.