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FMA-Warnung: Keine Berechtigung für Blyx Ultra

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt ausdrücklich vor Geschäftsabschlüssen mit dem Anbieter:

Blyx Ultra
Webseiten: www.blyxultra.com | www.blyxultraltd.com

Das genannte Unternehmen ist nicht berechtigt, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich anzubieten. Insbesondere ist es nicht befugt, gewerbsmäßig für Rechnung von Kunden tätig zu werden (§ 3 Abs. 2 Z 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 – WAG 2018).

Diese Warnmeldung erfolgt gemäß § 92 Abs. 11 WAG 2018.

Wichtiger Hinweis für Verbraucher:innen:
Für das Anbieten von Bank-, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Österreich ist eine behördliche Konzession durch die FMA zwingend erforderlich. Manche Anbieter handeln dennoch unerlaubt ohne Lizenz. Um sicherzugehen, ob ein Unternehmen über die notwendige Erlaubnis verfügt, nutzen Sie bitte die FMA-Unternehmensdatenbank.

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