Dark Mode Light Mode
BaFin warnt vor Axion Alliance und der Website axxionallliance.com
BaFin warnt vor der Handelsplattform Fasatgh und den Websites fasatgh.com und fasat-gh.world
BaFin warnt vor XSC Finance und der Website xsc.finance

BaFin warnt vor der Handelsplattform Fasatgh und den Websites fasatgh.com und fasat-gh.world

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin warnt eindringlich vor Angeboten der vermeintlichen Handelsplattform Fasatgh, die derzeit über die Websites fasatgh.com und fasat-gh.world auftritt.

Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die Betreiber dieser Plattform ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen an. In Deutschland ist für solche Angebote grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin vorgeschrieben.

Besonders irreführend ist, dass sich die Betreiber von Fasatgh als angeblich reguliert ausgeben. Sie behaupten, unter der Aufsicht mehrerer renommierter Finanzaufsichtsbehörden zu stehen, darunter
Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC)
Dubai Financial Services Authority (DFSA)
Financial Conduct Authority (FCA)
Australian Securities and Investments Commission (ASIC)

Nach Überprüfung der BaFin ist klar: Diese Angaben sind falsch. Fasatgh verfügt über keine dieser Lizenzen und steht auch nicht unter der Aufsicht einer dieser Behörden. Es handelt sich damit um einen klaren Fall von Täuschung und unzulässiger Geschäftstätigkeit.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt hierfür zwingend eine Erlaubnis der BaFin. Fehlt diese Erlaubnis, handelt es sich um ein illegales Angebot mit hohem Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Die BaFin rät dringend, keinerlei Geschäftsbeziehungen zu den Plattformen fasatgh.com oder fasat-gh.world einzugehen und keine Einzahlungen vorzunehmen.

Ob ein Unternehmen tatsächlich von der BaFin zugelassen ist, können Sie jederzeit in der Unternehmensdatenbank auf der offiziellen BaFin-Website prüfen.

Diese Warnung erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz und § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

BaFin warnt vor Axion Alliance und der Website axxionallliance.com

Next Post

BaFin warnt vor XSC Finance und der Website xsc.finance