Staatsanwaltschaft Berlin
Mitteilung nach Rechtskraft § 459i StPO
247 AR 81/21 (241) – 27. März 2025
Durch das Landgericht Berlin ist am 03.08.2020 gegen Gudrun Funkenweh-Herzog ein Urteil ergangen.
In dieser seit dem 16.08.2023 rechtskräftigen Entscheidung wurde die Einziehung in Höhe von 12.020.069,27 € gegen die Beteiligte Funkenweh-Herzog angeordnet.
Diesen Betrag hat sie im Zeitraum vom 18.12.2006 bis zum 15.07.2008 durch zwei Überweisungen erlangt. Mit der einen wurde ein Teil der am 27.06.2006 erfolgten Gutschrift in Höhe von 49.999.992,00 USD auf dem bei der DKB für die Intercontinental Credit Bank Ltd geführten Treuhandkonto und mit der anderen der am 10.07.2008 durch die Corus Land auf ein bei der Postbank geführten Sammeltreuhandkonto gezahlte Betrag weitergeleitet.
Es gibt mehrere Inhaber des Anspruches auf Rückübertragung oder Herausgabe, § 459h StPO.
Dieser Anspruch auf Rückübertragung/ Herausgabe kann innerhalb von 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Berlin angemeldet werden, § 459j Abs. 1 StPO.
Sofern der Anspruch auf Rückübertragung/ Herausgabe binnen der der o. g. Frist bei der Staatsanwaltschaft Berlin angemeldet wird, kann eine Rückübertragung/ Herausgabe an den/ die Anspruchsinhaber/-in nur dann erfolgen, wenn sich der Anspruch ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt, Andernfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht, § 459k Abs. 2 StPO.
Auch unabhängig von der o. g. Frist kann der Anspruch auf Rückübertragung/ Herausgabe bei der Staatsanwaltschaft Berlin angemeldet werden. In diesen Fällen wird auf die Vorschriften der §§ 704, 794 ZPO und §§ 111 Abs. 5, 459 Abs. 1 S. 1 StPO verwiesen.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass ein(e) Rechtsnachfolger(in) des/ der Anspruchsinhabers/-in (z. B. bei Erbschaft) an seine/ ihre Stelle tritt und dazu berechtigt ist, einen o. g. Antrag zu stellen.
Der/ die Anspruchsinhaber/-in möge sich bitte bei der Staatsanwaltschaft Berlin, Turmstraße 91, 10559 Berlin zum
Aktenzeichen 241 AR 81/21 (241) schriftlich in Verbindung setzten.
Hinweis:
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