Aktenzeichen: 10 IN 158/25
Wiesbaden, 04. April 2025 – Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Pflegeresidenz Hohenstein GmbH hat das Amtsgericht Wiesbaden eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Schritt erfolgt, um das Unternehmensvermögen während des laufenden Verfahrens vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Situation zu ermöglichen.
Die Pflegeresidenz Hohenstein GmbH, mit Sitz in der Langgasse 87, 65329 Hohenstein, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 34517 eingetragen. Das Unternehmen wird von gleich drei Geschäftsführern vertreten: Jens Brettschneider, Michael Dillmann sowie Volker Robert Hippler. Die dreifache Geschäftsführung weist auf eine komplexe Unternehmensstruktur hin, wie sie in Einrichtungen mit sozialem Versorgungsauftrag häufiger anzutreffen ist.
Am 04.04.2025 um 11:00 Uhr wurde durch gerichtlichen Beschluss die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet. Dies bedeutet, dass die Gesellschaft ab sofort keine wirksamen Verfügungen über ihr Vermögen mehr ohne die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters treffen darf. Ziel dieser Maßnahme ist der Schutz von Vermögenswerten und die Verhinderung einseitiger Handlungen, die Gläubigerinteressen gefährden könnten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der renommierte Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther bestellt. Seine Kanzlei ist in der Agnes-Huenninger-Straße 2–4 in 36041 Fulda ansässig. Für Rückfragen oder Informationen ist er telefonisch unter 0661-292895-0 oder per Fax unter 0661-292895-18 erreichbar.
Zahlungen an die Gesellschaft nur noch unter Vorbehalt
Gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO wurden die Schuldner der Gesellschaft ausdrücklich darauf hingewiesen, Zahlungen oder Leistungen an die Pflegeresidenz Hohenstein GmbH nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu erbringen. Andernfalls riskieren sie, später erneut zur Leistung herangezogen zu werden, falls sich herausstellt, dass die Zahlung ohne Zustimmung des Verwalters erfolgte.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wiesbaden eingesehen werden.
Rechtsmittel möglich
Die Gesellschaft selbst kann gegen diesen Beschluss binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger haben dieses Recht, insbesondere dann, wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit des deutschen Insolvenzgerichts nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 geltend machen wollen.
Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden (Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden) schriftlich einzureichen oder kann zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Für die Einhaltung der Frist ist ausschließlich der Eingang bei der genannten Stelle maßgeblich. Die Beschwerde muss unterschrieben sowie inhaltlich klar bezeichnet und begründet werden.
Ein erster Schritt – mit offenem Ausgang
Mit der vorläufigen Verwaltung ist nun der Weg geebnet für eine umfassende Bestandsaufnahme durch den Insolvenzverwalter. Ob es zur tatsächlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, entscheidet sich erst nach eingehender Prüfung der finanziellen Lage. Die kommenden Wochen sind entscheidend – sowohl für die Zukunft der Pflegeresidenz als auch für die Sicherung der Interessen der Gläubiger.
In einer Zeit, in der Pflegeeinrichtungen unter zunehmendem wirtschaftlichem Druck stehen, ist dieses Verfahren auch ein Spiegelbild größerer struktureller Herausforderungen im Gesundheits- und Sozialwesen.