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Lengersdorf Kunststoffverarbeitung GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung gestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 93 IN 69/25

Aachen, 07. April 2025 – Die wirtschaftliche Lage der Lengersdorf Kunststoffverarbeitung GmbH mit Sitz in Heinsberg hat zu einem folgenschweren Schritt geführt: Das Amtsgericht Aachen hat im Rahmen des laufenden Insolvenzeröffnungsverfahrens heute um 11:59 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet. Ziel der gerichtlichen Maßnahme ist es, das Unternehmensvermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und die Gläubigerinteressen zu sichern.

Die Gesellschaft ist unter der Anschrift Parkstraße 24, 52525 Heinsberg ansässig und im Handelsregister geführt. Vertreten wird sie durch ihren Geschäftsführer Maurice Lengersdorf, wohnhaft in Heinsberg.

Gericht setzt vorläufigen Insolvenzverwalter ein

Gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter Mag. jur. Helmut Hofbauer bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Oppenhoffallee 45, 52066 Aachen. Ihm obliegt es nun, die finanzielle Lage der Schuldnerin zu überwachen und dafür zu sorgen, dass keine weiteren Vermögensverluste entstehen.

Die zentralen Anordnungen des Gerichts im Überblick:

  • Verfügungsbeschränkung:
    Die Lengersdorf Kunststoffverarbeitung GmbH darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Ohne diese Zustimmung sind sämtliche Rechtsgeschäfte unwirksam.
  • Zahlungsverbot an die Schuldnerin:
    Drittschuldnern, also Geschäftspartnern, Kunden und sonstigen Schuldnern der GmbH, ist es ab sofort untersagt, Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen ist ausschließlich der vorläufige Verwalter zur Entgegennahme von Zahlungen sowie zur Einziehung von Bankguthaben und offenen Forderungen berechtigt.
  • Zwangsvollstreckung gestoppt:
    Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden untersagt – ausgenommen davon sind lediglich unbewegliche Vermögensgegenstände. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorübergehend eingestellt.

Diese Anordnungen sollen sicherstellen, dass das verbleibende Vermögen der Gesellschaft nicht durch Einzelaktionen oder unkontrollierte Abflüsse weiter geschmälert wird. Gläubiger und Geschäftspartner sind dringend angehalten, sich mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen, bevor sie weitere Zahlungen leisten oder Ansprüche durchsetzen.

Nächste Schritte: Prüfung und Entscheidung

In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter eine detaillierte Bestandsaufnahme der finanziellen Verhältnisse der Lengersdorf Kunststoffverarbeitung GmbH vornehmen. Ziel ist es, dem Insolvenzgericht eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu liefern, auf deren Basis über die tatsächliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.

Für Gläubiger ist die aktuelle Phase besonders entscheidend: Sie sollten sich frühzeitig über ihre Rechte und mögliche Forderungsanmeldungen informieren, auch wenn eine offizielle Anmeldung erst nach Eröffnung des Verfahrens möglich ist.

Mit dem heutigen Beschluss nimmt das Verfahren Fahrt auf – noch ist offen, ob ein Weg aus der Krise gelingt oder das Unternehmen abgewickelt wird. In jedem Fall markiert die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung einen tiefen Einschnitt in die wirtschaftliche Selbstständigkeit der Gesellschaft und verdeutlicht die angespannte Lage innerhalb der kunststoffverarbeitenden Branche.

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