Aktenzeichen: 93 IN 70/25
Aachen, 07. April 2025 – Das Amtsgericht Aachen hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Lengersdorf.2 GmbH & Co. KG um 12:05 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Maßnahme dient dem Schutz des Unternehmensvermögens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens.
Die Schuldnerin hat ihren Sitz in der Parkstraße 24, 52525 Heinsberg. Sie wird gesetzlich vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Lengersdorf.2 Verwaltungs GmbH, welche wiederum durch Geschäftsführer Maurice Lengersdorf vertreten wird.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Mag. jur. Helmut Hofbauer, mit Kanzleisitz in der Oppenhoffallee 45, 52066 Aachen, bestellt.
Das Gericht traf folgende Anordnungen nach §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO):
Verfügungen der Lengersdorf.2 GmbH & Co. KG über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Vermögenswerte ohne Kontrolle des Gerichts oder Insolvenzverwalters abgeführt oder gefährdet werden.
Zahlungen an die Schuldnerin sind untersagt. Drittschuldner – also Kunden, Geschäftspartner und andere, die der Schuldnerin Geld schulden – dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten. Dieser ist zur Einziehung von Bankguthaben sowie sonstiger Forderungen und zur Entgegennahme eingehender Gelder ermächtigt.
Zusätzlich wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, untersagt. Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungen werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Vermögenswerte betroffen sind.
Mit diesen Maßnahmen wird das verbliebene Vermögen der Gesellschaft unter gerichtlichen Schutz gestellt. Der vorläufige Verwalter übernimmt nun die Aufsicht über die wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens und wird in den kommenden Wochen eine Bewertung der finanziellen Lage vornehmen. Erst danach entscheidet das Gericht über die mögliche Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Der Beschluss ist ein deutlicher Einschnitt für die unternehmerische Selbstständigkeit der Lengersdorf.2 GmbH & Co. KG und zugleich ein Signal an Gläubiger und Geschäftspartner, mit besonderer Vorsicht in allen finanziellen Angelegenheiten zu agieren. Zahlungen und Verträge sollten ab sofort nur noch in enger Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
Amtsgericht Aachen, 07.04.2025