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Kein Verfahren – kein Vermögen: Insolvenzverfahren gegen DA Design Apartments GmbH abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 70b IN 30/24

Köln, 03. April 2025 – Das Amtsgericht Köln hat im Insolvenzeröffnungsverfahren gegen die DA Design Apartments GmbH einen klaren Schlussstrich gezogen: Der Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wurde mit Beschluss vom 03.04.2025 mangels Masse abgelehnt. Damit wurde das Verfahren eingestellt, noch bevor es richtig begonnen hatte – eine Situation, die Gläubiger oft hart trifft.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRB 98983 geführte Gesellschaft mit Sitz in der Venloer Straße 5 – 7 in 50672 Köln wurde durch ihren Geschäftsführer Michael Göymen vertreten. Die DA Design Apartments GmbH war schwerpunktmäßig in der Vermietung von Gästezimmern sowie in der Erbringung damit verbundener Dienstleistungen tätig – ein Geschäftsmodell, das besonders in wirtschaftlich unsicheren Zeiten unter Druck geraten kann.

Der Insolvenzantrag wurde am 13.11.2024 von einem Gläubiger gestellt und traf am 15.11.2024 beim zuständigen Insolvenzgericht ein. Nach eingehender Prüfung stellte das Gericht jedoch fest, dass keine ausreichenden Mittel vorhanden sind, um auch nur die Verfahrenskosten zu decken – eine zwingende Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach § 26 der Insolvenzordnung.

Mit der Abweisung mangels Masse steht fest: Es wird kein Insolvenzverwalter bestellt, es erfolgt keine Verwertung von Vermögensgegenständen, und Gläubiger haben keine Möglichkeit, ihre Forderungen im Rahmen eines geordneten Verfahrens geltend zu machen. Stattdessen bleibt ihnen nur der Weg über Einzelzwangsvollstreckungen – ein oft mühsamer und wenig erfolgreicher Versuch, noch an ausstehende Zahlungen zu gelangen.

Für viele Gläubiger ist dies ein besonders bitterer Ausgang: Nicht nur bleibt die Befriedigung ihrer Ansprüche aus, sondern auch das Vertrauen in die rechtliche Absicherung wirtschaftlicher Forderungen erleidet einen deutlichen Dämpfer.

Die Abweisung des Insolvenzantrags markiert für die DA Design Apartments GmbH zugleich ein stilles Ende auf rechtlicher Ebene. Ob die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht wird oder in Liquidation übergeht, bleibt offen – ebenso wie die Frage, ob mögliche persönliche Haftungsverpflichtungen des Geschäftsführers geprüft werden.

Mit diesem Beschluss reiht sich ein weiteres Unternehmen in die stetig wachsende Liste wirtschaftlich gescheiterter, jedoch vermögensloser Gesellschaften ein – ein deutliches Signal für die Herausforderungen kleiner und mittlerer Unternehmen in einem zunehmend schwierigen Marktumfeld.

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