Aktenzeichen: 43 IN 667/24
Bielefeld, 04. April 2025 – In dem Verfahren über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen das Vermögen der HS Investment GmbH & Co. KG hat das Amtsgericht Bielefeld nun eine endgültige Entscheidung getroffen: Der Insolvenzantrag wurde durch Beschluss vom 04.04.2025 mangels Masse abgewiesen. Damit gilt das Unternehmen offiziell als vermögenslos, und eine reguläre Insolvenzabwicklung bleibt aus.
Die HS Investment GmbH & Co. KG mit Sitz in der Oesterweger Straße 56, 33775 Versmold, war über ihre gesetzliche Vertreterin, die WohnArt Projektierungs GmbH (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 13520), durch die Liquidatorin Frau Ulrike Hemschenherm vertreten worden. Die Antragstellung erfolgte seitens der Schuldnerin selbst am 02.09.2024, ging jedoch erst am 09.09.2024 bei Gericht ein.
Nach eingehender Prüfung kam das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass das zur Verfügung stehende Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um selbst die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Diese sogenannte „mangelnde Masse“ ist ein häufiger Grund für die Abweisung von Insolvenzanträgen – und zugleich ein alarmierendes Signal für Gläubiger, da ihnen dadurch der Zugang zu einem geregelten Verteilungsverfahren verwehrt bleibt.
Die Entscheidung bedeutet in der Praxis, dass die HS Investment GmbH & Co. KG keine rechtliche Sanierungs- oder Abwicklungsperspektive mehr im Rahmen eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens hat. Die Gesellschaft verbleibt in Liquidation, wobei weitere rechtliche Schritte – etwa Zwangsvollstreckungen durch Gläubiger – außerhalb eines geregelten Insolvenzrahmens möglich sind, jedoch oftmals ins Leere laufen.
Für Gläubiger bedeutet dieser Beschluss eine ernüchternde Aussicht: Mangels Masse bestehen kaum Chancen, offene Forderungen auch nur teilweise beglichen zu bekommen. Die Liquidatorin ist nun gefordert, gegebenenfalls verbliebene Vermögenswerte zu verwerten oder das Unternehmen endgültig aus dem Handelsregister löschen zu lassen.
Mit dem Beschluss vom 04. April 2025 ist das Verfahren damit offiziell beendet – bevor es überhaupt eröffnet werden konnte. Ein Schicksal, das viele insolvenzbedrohte Gesellschaften teilen, wenn selbst für das Verfahren kein finanzieller Spielraum mehr besteht.