Aktenzeichen: 401 IN 661/25
Leipzig, 07. April 2025 – Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der HeiterBlick Straßenbahnen GmbH hat das Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht – bedeutende Maßnahmen getroffen: Um 14:00 Uhr wurde Dr. Andreas Kleinschmidt, Rechtsanwalt aus Frankfurt am Main, zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Gleichzeitig setzte das Gericht einen vorläufigen Gläubigerausschuss ein. Die Gesellschaft wird damit unter Aufsicht, jedoch weiterhin in eigener Verantwortung, geführt – ein sogenanntes Eigenverwaltungsverfahren.
Die HeiterBlick Straßenbahnen GmbH mit Sitz in der Niemeyerstraße 2–5, 04179 Leipzig, ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 161873 registriert. Sie wird durch die Geschäftsführer Samuel Guido Kermelk und Bernd Flaskamp vertreten.
Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Sachwalters
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt (Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com, Tel.: 069 365069980) hat die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen und die Geschäftsführung während der vorläufigen Eigenverwaltung zu überwachen. Dabei ist er berechtigt:
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zu verlangen, dass alle eingehenden Gelder ausschließlich durch ihn entgegengenommen und Zahlungen nur von ihm geleistet werden
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die Geschäftsräume zu betreten und Nachforschungen durchzuführen
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Auskunft bei Behörden, Banken, Sozialversicherungen, Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern einzuholen
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Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen
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bei drohenden Nachteilen für Gläubiger die Fortführung der Eigenverwaltung zu stoppen und das Gericht sowie den Gläubigerausschuss zu informieren
Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, darf die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen. Bei gewöhnlichen Geschäften steht dem Sachwalter ein Widerspruchsrecht zu. Zudem kann er das Unternehmen bei Verhandlungen mit Kunden und Lieferanten, der insolvenzrechtlichen Buchführung sowie bei einer möglichen Insolvenzgeldvorfinanzierung unterstützen.
Wesentliche Änderungen im Rahmen der Eigenverwaltungsplanung sind dem Gericht und dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen.
Schutzmaßnahmen: Zwangsvollstreckung ausgesetzt
Zum Schutz des Unternehmensvermögens hat das Gericht laufende Zwangsvollstreckungen eingestellt und neue Maßnahmen untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen. Verfahren zur Vermögensauskunft sind davon jedoch ausgenommen.
Einrichtung eines Gläubigerausschusses
Zeitgleich mit der Bestellung des Sachwalters wurde ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Dieser Ausschuss übernimmt eine kontrollierende Rolle und gibt wesentliche Empfehlungen zum weiteren Verlauf des Verfahrens.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist zur Einreichung beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung der Entscheidung. Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, gilt sie zwei Tage nach Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de als bewirkt. Wird die Entscheidung per einfachem Brief zugestellt, beginnt die Frist vier Tage nach Postaufgabe.
Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen. Sie kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle – auch bei jedem anderen Amtsgericht – abgegeben werden, muss aber fristgerecht in Leipzig eingehen. Die Beschwerde muss die Entscheidung bezeichnen und den Willen zur Anfechtung ausdrücklich enthalten. Eine Begründung ist empfohlen.
Auch die elektronische Einreichung ist zulässig. Das elektronische Dokument muss entweder eine qualifizierte elektronische Signatur tragen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO eingereicht werden. Nähere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Gerichten sind auf www.justiz.de verfügbar.
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Leipzig zur Einsichtnahme durch Beteiligte bereit.