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ADSTRONOMY GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung gestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3606 IN 1267/25

Berlin, 07. April 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Verfahren über den Insolvenzantrag der ADSTRONOMY GmbH am 07.04.2025 um 09:00 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Maßnahme soll das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die eigentliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens sichern und vor nachteiligen Veränderungen schützen.

Die ADSTRONOMY GmbH mit Sitz in der Petersburger Straße 31, 10249 Berlin, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 248064 eingetragen. Geschäftsführer ist Herr Luis Sebastian Fretz.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Harald Heinze bestellt. Seine Kanzlei ist in der Otto-Suhr-Allee 27, 10585 Berlin ansässig.

Nach den Vorschriften der Insolvenzordnung wurden folgende Maßnahmen getroffen:

Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung von Arrest oder einstweiliger Verfügung, sind untersagt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorübergehend eingestellt.

Verfügungen der ADSTRONOMY GmbH über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Vermögenswerte ohne gerichtliche Kontrolle abgeführt oder gefährdet werden.

Die Veröffentlichung dieser Anordnung erfolgt im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem und bleibt dort mindestens für die Dauer der Maßnahme gespeichert. Im Falle einer Verfahrenseröffnung wird die Veröffentlichung spätestens sechs Monate nach Verfahrensende gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, erfolgt die Löschung sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Entscheidung kann durch die Schuldnerin sofortige Beschwerde eingelegt werden. Auch Gläubiger sind berechtigt, Beschwerde einzulegen, insbesondere wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit des Gerichts nach Artikel 5 Absatz 1 der EU-Verordnung 2015/848 geltend machen möchten.

Die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder – bei öffentlicher Bekanntmachung – zwei Tage nach deren Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich für den Fristbeginn ist das jeweils zuerst eingetretene Ereignis.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Für die Wahrung der Frist ist entscheidend, dass sie rechtzeitig beim Amtsgericht Charlottenburg eingeht. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich. Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung benennen und die ausdrückliche Erklärung enthalten, dass gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt wird.

Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen jedoch nicht. Rechtsanwälte, Notare, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts müssen ihre Rechtsmittel elektronisch einreichen, es sei denn, eine technische Unmöglichkeit liegt vor, die glaubhaft zu machen ist. In diesem Fall ist die Nachreichung des elektronischen Dokuments auf Anforderung verpflichtend.

Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Zulässige Wege sind etwa das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) oder das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).

Für technische Details und Anforderungen wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung, die Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) und die Webseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 07.04.2025

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