In Thüringen wird die gesetzlich vorgesehene Alternative zur Ersatzfreiheitsstrafe – gemeinnützige Arbeit anstelle von Haft – nur selten in Anspruch genommen. Wie das Justizministerium mitteilte, entschieden sich im vergangenen Jahr lediglich rund 160 Verurteilte dafür, ihre Strafe durch Tätigkeiten in Vereinen oder sozialen Einrichtungen abzuarbeiten.
Dem gegenüber stehen mehr als 3.300 verhängte Ersatzfreiheitsstrafen, bei denen Betroffene ihre ursprüngliche Geldstrafe nicht zahlen konnten und deshalb eine Haftstrafe antreten mussten. Die Ersatzfreiheitsstrafe gilt als letztes Mittel im Strafvollzug, wird aber häufig kritisiert – unter anderem, weil sie oft Menschen mit geringen finanziellen Mitteln trifft.
Weshalb die gemeinnützige Arbeit in so vielen Fällen nicht genutzt wird, ist laut Ministerium Gegenstand weiterer Prüfung. Mögliche Gründe sind mangelnde Information, organisatorische Hürden oder fehlende Angebote.
Die Debatte um Reformen bei Ersatzfreiheitsstrafen läuft bundesweit – auch im Hinblick auf die Belastung der Justizvollzugsanstalten und die soziale Gerechtigkeit im Strafvollzugssystem.