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Kein Vermögen – Keine Hoffnung: Insolvenzantrag gegen DA Design Apartments GmbH abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Köln
Aktenzeichen: 70b IN 1/25

In einem aufschlussreichen und zugleich ernüchternden Beschluss hat das Amtsgericht Köln am 3. April 2025 entschieden, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DA Design Apartments GmbH nicht zu eröffnen. Die Entscheidung erfolgte nach gründlicher Prüfung eines Insolvenzantrages, der bereits am 16. Januar 2025 von einer Gläubigerin gestellt und noch am selben Tag beim Gericht eingereicht worden war.

Die DA Design Apartments GmbH, mit Geschäftssitz in der Venloer Straße 5–7 in 50672 Köln, ist unter der Handelsregisternummer HRB 98983 beim Amtsgericht Köln geführt. Als Geschäftsführer tritt Herr Michael Göymen auf, der ebenfalls unter der genannten Geschäftsadresse firmiert. Das Unternehmen war auf die Vermietung von Gästezimmern sowie auf damit verbundene Serviceleistungen spezialisiert und hatte sich damit in einem stark umkämpften Marktsegment positioniert.

Doch trotz des gewählten Geschäftsfeldes und der Lage in einer urbanen und wirtschaftlich dynamischen Region wie Köln sah sich das Unternehmen offensichtlich finanziellen Schwierigkeiten gegenüber. Die Tatsache, dass ein Insolvenzantrag durch eine Gläubigerin gestellt wurde, unterstreicht die Ernsthaftigkeit der Lage.

Nach eingehender Prüfung aller vorgelegten Unterlagen und Informationen kam das Gericht zu dem klaren Ergebnis: Es fehlt die zur Verfahrensführung erforderliche Masse. Der Antrag wurde deshalb gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen. Eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt in solchen Fällen nicht in Betracht, da weder ausreichendes Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken, noch andere Finanzmittel zur Verfügung stehen, die eine Abwicklung im Rahmen eines geordneten Insolvenzverfahrens ermöglichen würden.

Mit dem Beschluss vom 3. April 2025 endet vorerst das rechtliche Kapitel dieses Unternehmens. Für die Gläubiger bedeutet dies jedoch keine Befriedigung ihrer Forderungen, sondern vielmehr einen weiteren Beleg für die Risiken, die mit wirtschaftlichen Geschäftsbeziehungen einhergehen können – insbesondere dann, wenn die finanzielle Substanz eines Unternehmens auf tönernen Füßen steht.

Das Amtsgericht Köln hat mit dieser Entscheidung ein klares Zeichen gesetzt: Ohne Masse keine Insolvenz – und somit auch keine Möglichkeit zur ordentlichen Abwicklung.

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