Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen: 9 IN 213/25
Ein weiteres Kapitel in der deutschen Unternehmenslandschaft endet ohne geordneten Abschluss: Das Amtsgericht Darmstadt hat am 4. April 2025 entschieden, den Insolvenzantrag gegen die Adler Automobile UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abzuweisen.
Die Schuldnerin, mit Sitz in der Lorscher Straße 53 b in 64646 Heppenheim, war beim Amtsgericht Darmstadt unter der Handelsregisternummer HRB 100519 eingetragen. Als Geschäftsführerin trat Frau Semra Saridas auf, wohnhaft in Hirschberg.
Die Adler Automobile UG hatte sich – dem Namen nach – vermutlich dem Handel mit Fahrzeugen oder automobilnahen Dienstleistungen verschrieben. Doch über das Geschäftsmodell hinaus hinterließ das Unternehmen vor allem eines: offene Forderungen und enttäuschte Gläubiger.
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags gemäß § 26 Abs. 1 der Insolvenzordnung wird festgestellt, dass das Unternehmen nicht einmal über die notwendigsten Mittel verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Das bedeutet nicht nur das faktische Ende der UG, sondern auch, dass eine ordentliche Abwicklung über ein Insolvenzverfahren nicht mehr stattfinden kann. Gläubiger bleiben damit auf ihren Ansprüchen sitzen, und mögliche Vermögenswerte – sofern überhaupt noch vorhanden – werden nicht mehr systematisch erfasst oder verwertet.
Diese Entscheidung unterstreicht einmal mehr die Risiken der haftungsbeschränkten Unternehmensformen, insbesondere bei Kleinstgesellschaften mit geringer Kapitalausstattung. Die Hoffnung auf eine Sanierung oder zumindest auf eine teilweise Gläubigerbefriedigung durch das Insolvenzverfahren hat sich in diesem Fall zerschlagen.
Ein „Adler“, der sich einst in die Höhen des Marktes aufschwingen wollte, ist tief gefallen – und diesmal ohne Chance auf einen neuen Start.