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OLG Hamm entscheidet: Blitzgerät-Umstoßen ist strafbar – auch ohne Schaden

3dman_eu / Pixabay

Ein Tritt mit teuren Folgen: Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass das Umschubsen eines mobilen Blitzers strafbar ist – selbst dann, wenn das Gerät nicht beschädigt wird. Damit wies das Gericht die Revision eines Mannes zurück, der 2023 einen Tritt gegen ein Blitzergerät versetzt hatte. Das Messgerät fiel um und war etwa eine Stunde lang außer Betrieb.

Der Mann hatte argumentiert, dass kein Sachschaden entstanden sei – doch das Gericht sah das anders. Das Umstoßen stelle einen Eingriff in eine öffentliche Einrichtung dar. Die Folge: eine Geldstrafe von 1.600 Euro. Das OLG bestätigte damit die Vorinstanz und stellte klar, dass das außer Betrieb Setzen einer öffentlichen Anlage auch ohne materielle Beschädigung strafrechtlich relevant ist.

Die Entscheidung dürfte über den konkreten Fall hinaus Signalwirkung haben. Immer wieder kommt es zu Sachbeschädigungen oder Manipulationen an mobilen Blitzanlagen – ob aus Ärger über ein Knöllchen oder aus „Spaß“. Das Urteil macht deutlich: Auch ein scheinbar harmloser Tritt kann als strafbare Handlung gewertet werden – mit empfindlichen Konsequenzen.

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