Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Unterlassungsklage gegen den Discounter Lidl eingereicht. Im Mittelpunkt steht dabei die hauseigene Kundenbindungs-App „Lidl Plus“. Die Klage wurde beim Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht, das den Eingang inzwischen bestätigt hat. Lidl selbst äußerte sich bislang nicht zu den Vorwürfen.
Nach Auffassung des vzbv informiert Lidl die Nutzerinnen und Nutzer nicht ausreichend darüber, dass sie die beworbenen Rabatte in der App im Gegenzug mit der Preisgabe umfangreicher persönlicher Daten bezahlen. Damit liege ein Verstoß gegen Verbraucherrechte vor, insbesondere gegen die Vorgaben zur Transparenz in der Datenverarbeitung. Aus Sicht der Verbraucherschützer sei nicht hinreichend deutlich, dass der Preisnachlass an eine intensive Erhebung und Auswertung personenbezogener Informationen gekoppelt ist.
Konkret geht es um die Praxis, dass Nutzer beim Aktivieren von Rabatten und Coupons in der App zugleich der Verarbeitung ihres Einkaufsverhaltens, ihrer Standortdaten sowie weiterer Nutzungsinformationen zustimmen. Diese Daten würden laut vzbv systematisch analysiert, um personalisierte Werbung zu schalten und Konsumverhalten zu prognostizieren – ein Umfang, der aus Sicht der Verbraucherschützer nicht ausreichend offengelegt werde.
Besonders kritisch sieht der Verband die Tatsache, dass Lidl mit exklusiven Vorteilen wirbt, die nur über die App zugänglich sind. Wer keine App nutzt oder auf die Datenweitergabe verzichten möchte, wird somit faktisch benachteiligt. Das untergrabe nicht nur die Wahlfreiheit der Verbraucher, sondern stelle aus Sicht des vzbv auch ein strukturelles Ungleichgewicht dar.
Lidl war bereits in der Vergangenheit mehrfach wegen seiner App-Strategie und dem Umgang mit personenbezogenen Daten in der Kritik. Insbesondere Datenschützer hatten darauf hingewiesen, dass digitale Kundenbindungsprogramme wie „Lidl Plus“ weitreichende Einblicke in das Konsumverhalten ermöglichen und damit eine neue Form der personalisierten Kundenansprache schaffen – mit unklaren Konsequenzen für die Betroffenen.
Der nun eingeleitete Rechtsstreit könnte weitreichende Auswirkungen auf die Praxis von Kunden-Apps im deutschen Einzelhandel haben. Sollte das Gericht dem vzbv Recht geben, müsste Lidl seine Informationspolitik grundlegend überarbeiten und möglicherweise Einschränkungen bei der Datennutzung in Kauf nehmen. Auch andere Unternehmen, die mit personalisierten App-Angeboten arbeiten, könnten von einem Urteil betroffen sein.
Die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart steht noch aus. Der Verbraucherzentrale Bundesverband betont, mit der Klage ein Zeichen für mehr Transparenz und Datenschutz im digitalen Alltag setzen zu wollen.