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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Wohnresidenz am Merzpark GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen 92 IN 65/25

Am 3. April 2025 um 14:59 Uhr hat das Amtsgericht Aachen die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Wohnresidenz am Merzpark GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Steinpfahl 1, 52399 Merzenich, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter der Nummer HRB 8678 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Jens Brettschneider, Michael Dillmann und Volker Robert Hippler.

Hintergrund dieser Maßnahme ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft. Um eine ungeregelte Verschiebung oder Auflösung von Vermögenswerten zu verhindern, hat das Gericht Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung ergriffen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christoph Nüsser, August-Klotz-Straße 2, 52349 Düren, bestellt. Ihm obliegt ab sofort die Überwachung und Sicherung des schuldnerischen Vermögens.

Verfügungen der Wohnresidenz am Merzpark GmbH über Gegenstände ihres Vermögens sind nun nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit soll gewährleistet werden, dass keine wirtschaftlich nachteiligen Handlungen ohne Kontrolle erfolgen.

Drittschuldner, also Personen oder Unternehmen, die der Gesellschaft noch Geld schulden, dürfen ab sofort nicht mehr an die Schuldnerin selbst zahlen. Vielmehr sind sie verpflichtet, nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung Leistungen zu erbringen – also an den vorläufigen Insolvenzverwalter.

Zudem wurden alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, untersagt, soweit sie sich nicht auf unbewegliches Vermögen beziehen. Bereits begonnene Maßnahmen sind bis auf Weiteres eingestellt.

Mit dieser Anordnung beginnt die Prüfung, ob eine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist, um ein reguläres Verfahren zu eröffnen, und ob Chancen auf eine Fortführung des Unternehmens bestehen.

Amtsgericht Aachen
03. April 2025
Aktenzeichen: 92 IN 65/25

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