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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Serlo Education e.V. angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht München, Aktenzeichen: 1508 IN 1013/25

Ein Schritt zur Stabilisierung in wirtschaftlich angespannten Zeiten: Das Amtsgericht München hat am 04. April 2025 um 10:00 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Serlo Education e.V., mit Sitz in der Claude-Lorrain-Straße 11, 81543 München, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der gemeinnützige Verein wird durch Vorstand Simon Dominik Köhl vertreten und ist bekannt für seine Open-Education-Projekte im digitalen Bildungsbereich.

Ziel der gerichtlichen Maßnahme ist es, nachteilige Veränderungen des Vermögens zu verhindern, während das Insolvenzverfahren geprüft wird. Der Verein hatte zuvor selbst einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Henrik Brandenburg, Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München, bestellt. Er ist erreichbar unter
Telefon: +49 (89) 54511-105
Telefax: +49 (89) 54511-444
E-Mail: henrik.brandenburg@mhbk.de

Mit dem Beschluss wurde angeordnet, dass Verfügungen des Schuldners über das Vereinsvermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO). Diese Regelung betrifft auch das Einziehen von Außenständen. Ziel ist es, die verbliebenen Mittel des Vereins zu sichern und zu prüfen, ob eine Sanierung möglich oder ein reguläres Insolvenzverfahren notwendig ist.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun auch die Aufgabe haben, die wirtschaftliche Lage des Vereins umfassend zu analysieren, die Interessen der Gläubiger zu wahren und erste Maßnahmen zur Stabilisierung zu treffen.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

Die Beschwerde ist bei folgendem Gericht einzureichen:
Amtsgericht München – Insolvenzgericht
Pacellistraße 5
80333 München

Die Einlegung kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erfolgen. Auch elektronische Einreichungen sind möglich, jedoch nicht per einfacher E-Mail. Es gelten die Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV), insbesondere hinsichtlich qualifizierter elektronischer Signaturen oder sicherer Übermittlungswege.

Mit dieser Anordnung beginnt für den Serlo Education e.V. eine entscheidende Phase. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob das bekannte Bildungsprojekt trotz der wirtschaftlichen Schwierigkeiten eine Zukunft hat – etwa durch Restrukturierung, finanzielle Unterstützung oder eine mögliche Übernahme seiner Bildungsinhalte durch andere Träger.

Amtsgericht München – Insolvenzgericht
04. April 2025
Aktenzeichen: 1508 IN 1013/25

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