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Vorläufige Insolvenzverwaltung über AR Exakt Estrich Bodenbau GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach
Aktenzeichen: 107 IN 62/24

Ein weiterer Mittelständler aus dem Baugewerbe steht vor einer ungewissen Zukunft: Das Amtsgericht Saarbrücken – Außenstelle Sulzbach – hat am 03. April 2025 um 10:25 Uhr im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der AR Exakt Estrich Bodenbau GmbH angeordnet. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 106069 eingetragene Gesellschaft hat ihren Sitz in der Hüttenwerkstraße 12–14, 66763 Dillingen.

Die AR Exakt Estrich Bodenbau GmbH ist in einem spezialisierten Bereich des Bauhandwerks tätig und war bislang für ihre Arbeiten im Bereich Estrich- und Bodenverlegung bekannt. Trotz fachlicher Expertise und Branchenerfahrung geriet das Unternehmen offenbar in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die nun eine gerichtliche Überprüfung und Sicherung des Vermögens erforderlich machen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jürgen Schmitt, Hohenzollernstraße 11, 66117 Saarbrücken, bestellt. Mit diesem Beschluss wurde der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Das bedeutet: Die Gesellschaft darf ab sofort nicht mehr eigenständig über ihr Vermögen verfügen. Sämtliche Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse, einschließlich der Rechte zum Einzug von Bankguthaben und sonstigen Forderungen, sind vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Darüber hinaus wurden die Schuldner der AR Exakt Estrich Bodenbau GmbH, also all jene, die der Gesellschaft noch Geld schulden, ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung und ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). So soll sichergestellt werden, dass keine Gelder mehr an der Insolvenzmasse vorbei fließen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob das Vermögen der Gesellschaft ausreicht, um ein ordentliches Insolvenzverfahren durchzuführen. In diesem Rahmen erfolgt auch eine Einschätzung, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine vollständige Abwicklung bevorsteht.

Mit dieser Maßnahme ist ein erster Schritt zur Klärung der wirtschaftlichen Lage der AR Exakt Estrich Bodenbau GmbH getan. Für Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter bedeutet dies nun eine Phase der Unsicherheit, aber auch die Aussicht auf eine geregelte Abwicklung und bestmögliche Wahrung ihrer Interessen.

Amtsgericht Saarbrücken – Außenstelle Sulzbach
03. April 2025
Aktenzeichen: 107 IN 62/24

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