Amtsgericht Schwerin, Aktenzeichen: 580 IN 235/25
Das Amtsgericht Schwerin hat mit Beschluss vom 03. April 2025 ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stellshagen Bau- und Entwicklungs GmbH & Co. KG angeordnet. Die Schuldnerin, vertreten durch die Weiße Wolke Handels- und Dienstleistungs GmbH (eingetragen im Handelsregister Schwerin unter HRB 8773), wiederum vertreten durch den Geschäftsführer Herrn William Nikiel, hat ihren Sitz in Damshagen, Ortsteil Stellshagen, Lindenstraße 1, 23948 Damshagen. Im Handelsregister ist sie unter HRA 2535 geführt.
Mit diesem Beschluss reagiert das Gericht auf den Eigenantrag der Schuldnerin auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen. Infolge der Anordnung gelten nun umfassende Sicherungsmaßnahmen, die sowohl die wirtschaftlichen Aktivitäten der Gesellschaft als auch die Interessen der Gläubiger betreffen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Franz aus Schwerin bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Münzstraße 14, 19055 Schwerin. Er ist erreichbar unter der Telefonnummer 0385 745114-0 sowie per Fax unter 0385 74511469.
Mit dem Beschluss wird dem Unternehmen jede Verfügung über sein Vermögen – insbesondere über Bankkonten und Außenstände – untersagt, soweit nicht die ausdrückliche Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorliegt. Gleichzeitig geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über diese Vermögenswerte auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser ist zudem berechtigt, im Rahmen seiner Aufgabe Sonderkonten zu eröffnen, Bankguthaben sowie Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder in Empfang zu nehmen.
Ein weiterer zentraler Bestandteil der Anordnung ist die Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin. Solche Maßnahmen – einschließlich Arrest oder einstweilige Verfügung – sind bis auf Weiteres unzulässig, sofern sie nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungen sind vorläufig eingestellt.
Darüber hinaus wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Aufgabe übertragen, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen und zu sichern. Er hat zudem zu prüfen, ob die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft die Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens ermöglicht und ob ein Eröffnungsgrund gemäß der Rechtsform der Schuldnerin besteht. Ein besonderes Augenmerk liegt auch auf der Einschätzung, ob es realistische Chancen für eine Fortführung des Unternehmens gibt.
Zahlungen von Drittschuldnern an die Stellshagen Bau- und Entwicklungs GmbH & Co. KG sind ab sofort nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Dieser ist zugleich beauftragt, die Bekanntmachung dieses Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin zu übermitteln und den Nachweis hierüber zu führen.
Der Beschluss wird gemäß den geltenden Bestimmungen in einem elektronischen Informationssystem veröffentlicht und bleibt dort für die Dauer der Anordnung sichtbar. Sollte das Verfahren nicht eröffnet werden, erfolgt die Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen. Im Falle der Eröffnung gilt die Frist ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft der Verfahrenseinstellung oder -aufhebung.
Gläubiger, die mit dem Beschluss nicht einverstanden sind, haben das Recht, innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Bekanntmachung Beschwerde einzulegen. Die genauen Modalitäten der Rechtsbehelfe sind im Hinweisbereich des gerichtlichen Beschlusses ausführlich geregelt, einschließlich der Anforderungen für elektronische Dokumente.
Mit der Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahrens befindet sich die Stellshagen Bau- und Entwicklungs GmbH & Co. KG nun in einem kritischen Abschnitt ihrer wirtschaftlichen Existenz. Die kommenden Wochen und die Ergebnisse der Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter werden entscheidend darüber sein, ob ein Weg zur Sanierung möglich ist oder das Insolvenzverfahren in die nächste Phase übergeht.
Amtsgericht Schwerin – Insolvenzgericht –
03. April 2025
Aktenzeichen: 580 IN 235/25