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Insolvenzverfahren über die Nils Oldag Schweißtechnik GmbH eröffnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 103/25

In einem bedeutenden Schritt für das wirtschaftliche Gefüge der Metallverarbeitung im Raum Hamburg hat das Amtsgericht Hamburg am 3. April 2025 um 21:20 Uhr die vorläufige Insolvenz über das Vermögen der Nils Oldag Schweißtechnik GmbH angeordnet. Die im Handelsregister unter der Nummer HRB 136618 eingetragene Gesellschaft mit Sitz am Billhorner Deich 128, 20539 Hamburg, ist auf die Neuanfertigung von Schweißkonstruktionen, Apparaten, Behältern und ähnlichen Produkten aus Stahl, Edelstahl und Aluminium spezialisiert. Sie wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Nils Hans Karl Heinz Oldag.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Hamburger Rechtsanwalt Nils Krause mit Kanzleisitz in der Rosenstraße 3, 20095 Hamburg, bestellt. Mit dieser Entscheidung tritt eine Reihe von Maßnahmen in Kraft, die sowohl dem Schutz des noch vorhandenen Vermögens als auch einer geordneten Abwicklung dienen sollen.

Fortan sind sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtlich wirksam. Dies betrifft insbesondere Handlungen, die über Bankkonten, Betriebsmittel oder sonstige werthaltige Unternehmensbestandteile vorgenommen werden. Zudem wurde den Drittschuldnern der Gesellschaft – also all jenen, die der Nils Oldag Schweißtechnik GmbH gegenüber Zahlungsverpflichtungen haben – untersagt, weiterhin direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind alle Gelder ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu entrichten, der hierzu ausdrücklich ermächtigt wurde.

Diese Maßnahme soll verhindern, dass liquide Mittel dem Verfahren entzogen werden. Um darüber hinaus einen geordneten Ablauf des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten, wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, mit Ausnahme solcher, die unbewegliches Vermögen betreffen, untersagt. Bereits eingeleitete Maßnahmen sind bis auf Weiteres eingestellt.

Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters und der damit verbundenen Einschränkung der Verfügungsmacht der Schuldnerin ist ein entscheidender Schritt im Insolvenzeröffnungsverfahren erfolgt. Ziel ist es, das verbleibende Vermögen zu sichern, die Gläubigerinteressen zu wahren und gegebenenfalls eine Sanierung oder geordnete Abwicklung des Unternehmens zu prüfen. Die kommenden Wochen werden entscheidend dafür sein, ob sich eine Perspektive für das traditionsreiche Schweißtechnikunternehmen aus Hamburg entwickeln lässt oder ob ein geregeltes Insolvenzverfahren unausweichlich bleibt.

Amtsgericht Hamburg, 03. April 2025
Aktenzeichen: 67g IN 103/25

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