Dark Mode Light Mode

Schwerbehinderung und Rundfunkbeitrag: Wer kann sich befreien lassen?

geralt (CC0), Pixabay

Menschen mit einer Schwerbehinderung können unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Der monatliche Beitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio liegt derzeit bei 18,36 Euro pro Haushalt – doch nicht alle müssen ihn zahlen.

Wer hat Anspruch auf eine Befreiung?
Eine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist möglich, wenn bestimmte soziale oder gesundheitliche Voraussetzungen erfüllt sind. Im Bereich Schwerbehinderung gilt:

Menschen mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis haben Anspruch auf eine ermäßigte Zahlung von nur 5,83 Euro monatlich (Stand: 2025).

Eine vollständige Befreiung vom Beitrag kann erfolgen, wenn zusätzlich bestimmte sozialrechtliche Leistungen bezogen werden, z. B.:

Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)

Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Pflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz Bayern

Ausschlaggebend ist also nicht nur die Schwerbehinderung selbst, sondern auch die finanzielle Situation.

Was bedeutet das Merkzeichen „RF“?
Das Merkzeichen „RF“ steht für „Rundfunkbeitragsermäßigung“ und wird im Schwerbehindertenausweis eingetragen. Es wird vergeben, wenn die betroffene Person etwa:

wegen ihrer Behinderung dauerhaft nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann, oder

stark in der Bewegungsfähigkeit eingeschränkt ist (z. B. Taubblindheit, schwere Gehbehinderung).

Wie stellt man den Antrag?
Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung muss beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice gestellt werden – schriftlich oder online. Notwendig sind:

Eine Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite)

Der Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen (bei Befreiung)

Das ausgefüllte Antragsformular

Das Formular ist online unter www.rundfunkbeitrag.de verfügbar oder kann telefonisch angefordert werden.

Wichtig: Fristen beachten
Die Befreiung oder Ermäßigung gilt nicht rückwirkend, sondern frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag eingegangen ist. Deshalb sollte der Antrag möglichst zeitnah nach Ausstellung des Ausweises oder Bewilligung von Leistungen gestellt werden.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Osterferien starten – Experten warnen vor vollen Straßen und langen Staus im Norden

Next Post

Kritische Analyse der reconcept Green Energy Asset Bond II GmbH aus Anlegersicht: Zwischen Windkraft-Erfolg und bilanzieller Anspannung