Menschen mit einer Schwerbehinderung können unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Der monatliche Beitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio liegt derzeit bei 18,36 Euro pro Haushalt – doch nicht alle müssen ihn zahlen.
Wer hat Anspruch auf eine Befreiung?
Eine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist möglich, wenn bestimmte soziale oder gesundheitliche Voraussetzungen erfüllt sind. Im Bereich Schwerbehinderung gilt:
Menschen mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis haben Anspruch auf eine ermäßigte Zahlung von nur 5,83 Euro monatlich (Stand: 2025).
Eine vollständige Befreiung vom Beitrag kann erfolgen, wenn zusätzlich bestimmte sozialrechtliche Leistungen bezogen werden, z. B.:
Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Pflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz Bayern
Ausschlaggebend ist also nicht nur die Schwerbehinderung selbst, sondern auch die finanzielle Situation.
Was bedeutet das Merkzeichen „RF“?
Das Merkzeichen „RF“ steht für „Rundfunkbeitragsermäßigung“ und wird im Schwerbehindertenausweis eingetragen. Es wird vergeben, wenn die betroffene Person etwa:
wegen ihrer Behinderung dauerhaft nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann, oder
stark in der Bewegungsfähigkeit eingeschränkt ist (z. B. Taubblindheit, schwere Gehbehinderung).
Wie stellt man den Antrag?
Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung muss beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice gestellt werden – schriftlich oder online. Notwendig sind:
Eine Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite)
Der Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen (bei Befreiung)
Das ausgefüllte Antragsformular
Das Formular ist online unter www.rundfunkbeitrag.de verfügbar oder kann telefonisch angefordert werden.
Wichtig: Fristen beachten
Die Befreiung oder Ermäßigung gilt nicht rückwirkend, sondern frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag eingegangen ist. Deshalb sollte der Antrag möglichst zeitnah nach Ausstellung des Ausweises oder Bewilligung von Leistungen gestellt werden.