Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 58/25
Ein tragisches Kapitel im Geschäftsleben der AFCP Consulting GmbH hat am 02. April 2025 seinen vorläufigen Schlusspunkt gefunden. Das Amtsgericht Hamburg wies den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse ab. Damit steht fest: Es sind nicht einmal genügend finanzielle Mittel vorhanden, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Die im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 145750 geführte Gesellschaft mit Sitz in der Veilchenweg 23 G, 22529 Hamburg, wurde durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Funk vertreten. Das Unternehmen war auf den Handel mit KFZ-Zubehör sowie auf IT-Dienstleistungen und entsprechende Beratungsangebote spezialisiert – ein Spagat zwischen zwei durchaus wettbewerbsintensiven Branchen.
Bereits am 17. Februar 2025 stellte die Schuldnerin den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, welcher am 25. Februar bei Gericht einging. Doch anstatt in ein geregeltes Verfahren zur Sanierung oder Abwicklung überzugehen, wurde der Antrag abgewiesen – mit der Begründung, dass nicht einmal ausreichend Masse vorhanden sei, um die Verfahrenskosten zu tragen.
Diese Entscheidung bringt weitreichende Folgen mit sich: Ohne Verfahrenseröffnung entfällt die Möglichkeit einer gerichtlichen Kontrolle oder geordneten Gläubigerbefriedigung. Die Gläubiger sind nun auf individuelle Maßnahmen angewiesen, um möglicherweise offene Forderungen durchzusetzen – sofern überhaupt noch verwertbares Vermögen existiert. In vielen Fällen bedeutet dies: ein vollständiger Forderungsausfall.
Der Beschluss verdeutlicht die prekäre Lage vieler kleiner und mittlerer Unternehmen, die unter zunehmendem Kostendruck und wirtschaftlichen Turbulenzen stehen. Für die AFCP Consulting GmbH bleibt nach der Abweisung nur noch das Kapitel der Auflösung – still und ohne Insolvenzverfahren.
Amtsgericht Hamburg
02. April 2025
Aktenzeichen: 67a IN 58/25