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Insolvenzverfahren gegen AFCP Consulting GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 58/25

Ein ernüchterndes Ende für die AFCP Consulting GmbH: Das Amtsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 02. April 2025 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die finanzielle Situation des Unternehmens ließ nicht einmal die Deckung der Verfahrenskosten zu – ein deutliches Zeichen für die vollständige Zahlungsunfähigkeit.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 145750 eingetragene Gesellschaft hatte ihren Sitz in der Veilchenweg 23 G, 22529 Hamburg und wurde durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Funk vertreten. Die AFCP Consulting GmbH war in zwei sehr unterschiedlichen Geschäftsfeldern tätig: dem Handel mit KFZ-Zubehör sowie der Erbringung von IT-Dienstleistungen und entsprechender Beratung. Diese Kombination, so innovativ sie auch erschien, konnte sich offenbar langfristig nicht wirtschaftlich behaupten.

Am 17. Februar 2025 stellte die Schuldnerin selbst den Antrag auf Insolvenzeröffnung. Der Antrag ging am 25. Februar 2025 beim Amtsgericht Hamburg ein. Doch bereits wenige Wochen später stellte sich heraus, dass weder ausreichend Mittel zur Massebildung noch zur Finanzierung des Verfahrens zur Verfügung stehen. Damit blieb dem Gericht keine andere Möglichkeit, als das Verfahren gar nicht erst zu eröffnen.

Die Abweisung des Insolvenzantrags wegen Masseunzulänglichkeit bedeutet für Gläubiger, dass ihre Hoffnung auf eine geregelte Rückzahlung ihrer Forderungen nahezu erloschen ist. In der Praxis gehen Gläubiger in solchen Fällen häufig leer aus, denn ohne Insolvenzmasse entfällt auch jede Form der gerichtlichen Verwertung oder Quotenverteilung.

Für die AFCP Consulting GmbH ist damit nicht nur das Ende des operativen Geschäfts besiegelt – auch die Möglichkeit einer Sanierung im Rahmen eines Insolvenzplans besteht nicht mehr. Das Unternehmen verschwindet in aller Stille aus dem Hamburger Wirtschaftsregister, zurück bleibt eine formell abgewickelte Gesellschaft, deren Schulden unbeantwortet bleiben.

Amtsgericht Hamburg
02. April 2025
Aktenzeichen: 67a IN 58/25

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