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Windpark Galgenberg II: Solide Substanz, sinkende Liquidität – Fokus auf Verschuldung und Kapitalstruktur nötig
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Windpark Galgenberg II: Solide Substanz, sinkende Liquidität – Fokus auf Verschuldung und Kapitalstruktur nötig

Deedster (CC0), Pixabay

Der Jahresabschluss 2024 der Windpark Galgenberg II GmbH & Co. KG zeigt ein Unternehmen mit substanzieller Vermögensbasis und strukturell gut dokumentierter Organisation. Dennoch deuten mehrere Entwicklungen auf Herausforderungen hin, die aus Anlegersicht mit Aufmerksamkeit zu betrachten sind – insbesondere im Hinblick auf Liquidität, Fremdkapitalstruktur und Rückstellungen.

Die Aktivseite wird weiterhin klar vom Sachanlagevermögen dominiert. Mit über 8,45 Millionen Euro (Vorjahr 9,76 Mio. Euro) stellt es den Hauptwert der Gesellschaft dar. Der Rückgang um rund 1,3 Millionen Euro dürfte auf planmäßige Abschreibungen zurückzuführen sein, was für ein kapitalintensives Geschäftsmodell wie einen Windpark typisch ist. Die Finanzanlagen blieben konstant, sind mit 1.250 Euro jedoch nicht bedeutend.

Deutlich bemerkbar macht sich der Rückgang im Umlaufvermögen: Es hat sich fast halbiert – von rund 10,7 Millionen Euro auf nur noch 4,55 Millionen Euro. Vor allem der Kassenbestand ging stark zurück: von 9,5 Millionen Euro auf rund 3,88 Millionen Euro. Das deutet auf signifikante Mittelabflüsse hin, sei es durch Rückzahlungen, Entnahmen oder Investitionen. Eine genauere Aufschlüsselung wäre für Anleger wünschenswert, wird im vorliegenden Anhang jedoch nicht geliefert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie gegenüber verbundenen Unternehmen sind ebenfalls deutlich gesunken, was auf verringerte Zahlungsansprüche oder geringere operative Umsätze hindeuten könnte.

Auf der Passivseite zeigt sich das Eigenkapital mit 2,95 Millionen Euro nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr. Ein Bilanzgewinn oder -verlust wird nicht ausgewiesen, was auf ein ausgeglichenes Ergebnis oder eine abweichende Ergebnisverwendung im Rahmen des Konzernabschlusses hindeuten könnte. Angesichts der deutlich geschrumpften Bilanzsumme (von 21,2 auf 13,7 Mio. Euro) hat sich die Eigenkapitalquote prozentual verbessert, was jedoch primär auf den Rückgang der Gesamtaktiva zurückzuführen ist – ein Effekt, der wirtschaftlich mit Vorsicht zu interpretieren ist.

Ein Blick auf die Rückstellungen zeigt eine leicht rückläufige Tendenz: 988.000 Euro nach 1,27 Millionen Euro im Vorjahr. Die wesentlichen Rückstellungen betreffen offenbar Rückbauverpflichtungen und den Jahresabschluss. Die Barwertberechnung mit einem Abzinsungssatz von 1,96 % entspricht den gängigen Bewertungsgrundsätzen, dennoch bleibt offen, ob damit alle Eventualverpflichtungen abgedeckt sind. Die Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen sind für Windparkbetreiber zentral, eine detailliertere Darstellung würde hier für mehr Sicherheit sorgen.

Wesentlich für die Einschätzung des Risikoprofils ist die Verbindlichkeitsstruktur. Die Gesamtverbindlichkeiten liegen bei rund 9,79 Millionen Euro (Vorjahr 16,9 Mio. Euro) – eine deutliche Reduktion. Der größte Teil entfällt auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die zum Bilanzstichtag noch bei 6,82 Millionen Euro lagen. Davon sind 5,6 Millionen Euro langfristig. Die Bankverbindlichkeiten sind besichert durch Globalzessionen und die Sicherungsübereignung technischer Anlagen – übliche Mechanismen, die aus Gläubigersicht Stabilität bringen, aber auf der Eigentumsseite eine gewisse Flexibilität einschränken.

Besonders hervorzuheben sind die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, die mit rund 2,95 Millionen Euro (Vorjahr 4,9 Mio. Euro) ebenfalls eine erhebliche Position darstellen. Diese gesellschafterbezogenen Darlehen können aus Sicht externer Anleger zu Interessenskonflikten führen, wenn beispielsweise Kapitalentnahmen oder Zinszahlungen vorrangig gegenüber Ausschüttungen behandelt werden. Auch hier wäre mehr Transparenz über Konditionen und Fälligkeiten wünschenswert.

Die Gesellschaft hat keine Mitarbeiter, die operative Umsetzung dürfte daher – wie in der Branche üblich – vollständig ausgelagert sein. Die Geschäftsführung liegt bei zwei erfahrenen Betriebswirten. Beide sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, können also mit der Gesellschaft im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abschließen. Diese Konstellation ist rechtlich zulässig, verlangt aus Anlegersicht jedoch stets eine sorgfältige Überwachung von möglichen Interessenkonflikten.

Ein zusätzlicher Hinweis findet sich in der Konzernzugehörigkeit: Die Windpark Galgenberg II GmbH & Co. KG ist Teil des Konzernabschlusses der Gothaer Kapitalverwaltungs-GmbH. Das erklärt unter Umständen auch die fehlende Ergebnisdarstellung in der Einzelgesellschaft. Für Anleger ist damit allerdings ein direkter Einblick in die Ertragslage des Windparks selbst eingeschränkt – die Transparenz wird zugunsten der Konzernsicht reduziert.

Insgesamt zeigt sich die Gesellschaft substanziell solide aufgestellt, mit wertvollem Anlagevermögen und zurückgeführter Fremdfinanzierung. Gleichzeitig ist die starke Abnahme der Liquidität bemerkenswert, ebenso wie die ausgeprägte Abhängigkeit von Kreditinstituten und Gesellschafterdarlehen. Die eingeschränkte Ergebnisdarstellung und die Auslagerung zentraler Tätigkeiten erschweren eine tiefergehende Beurteilung der operativen Leistungsfähigkeit. Aus Sicht von Anlegerinnen und Anlegern sollte besonderes Augenmerk auf die Mittelverwendung, die langfristige Kapitalbindung sowie die tatsächliche Ertragskraft des Windparks im Konzernkontext gelegt werden. Klarere Einblicke in die Ergebnisstruktur, operative Erträge und Investitionsplanung würden die Einschätzung deutlich erleichtern.

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