Aktenzeichen 6 IN 104/24
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler – Beschluss vom 1. April 2025
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Westwerk Betriebs GmbH, mit Sitz in der Carl-Bosch-Straße 19, 53501 Grafschaft, wurde durch das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler am 1. April 2025 die bislang bestehende vorläufige Insolvenzverwaltung aufgehoben.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 27719 eingetragene Gesellschaft wurde vertreten durch Geschäftsführer Thomas Kläser, wohnhaft in Bonn.
Die vorläufige Verwaltung war am 28. Mai 2024 angeordnet worden, um das Unternehmensvermögen im Rahmen des eingeleiteten Insolvenzverfahrens zu sichern. Mit dem neuen Beschluss wurde nun festgestellt, dass der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wird – das heißt, das vorhandene Vermögen reicht nicht einmal aus, um die Verfahrenskosten zu decken.
Bedeutung der Entscheidung
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags endet das Verfahren. Zugleich entfällt die Rechtsgrundlage für die vorläufige Insolvenzverwaltung, weshalb diese aufgehoben wurde. Für die Westwerk Betriebs GmbH bedeutet dies in der Praxis:
- Es wird kein Insolvenzverfahren eröffnet
- Es erfolgt keine Verwertung und keine geordnete Gläubigerbefriedigung
- Eine Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister dürfte mittelfristig folgen, sofern kein anderer Weg zur Sanierung oder Liquidation beschritten wird
Für Gläubiger ist diese Entscheidung in der Regel mit einem vollständigen Forderungsausfall verbunden, da keine Insolvenzmasse zur Verteilung vorhanden ist.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 1. April 2025