Wärmepumpen sind effizient – aber auch stromhungrig. Mit dem passenden Stromtarif können Sie Ihre Heizkosten deutlich senken. Gleichzeitig gelten neue Regeln für den Netzanschluss. Wir zeigen, worauf es ankommt und wie Sie von den neuen Vergünstigungen profitieren.
Warum gibt es neue Regelungen?
Immer mehr Haushalte nutzen Wärmepumpen, E-Autos und Klimaanlagen. Um das Stromnetz vor Überlastung zu schützen, hat die Bundesregierung die Regeln angepasst: Bestimmte Geräte – wie Wärmepumpen – müssen bei Netzengpässen „gedimmt“ werden dürfen.
Wichtig: Gedimmt heißt nicht abgeschaltet – die Geräte arbeiten nur mit reduzierter Leistung weiter.
Was gilt für ältere Wärmepumpen (vor 2024)?
Mit eigenem Zähler:
Wenn Ihre Wärmepumpe vor 2024 installiert wurde und einen eigenen Stromzähler hat, können Sie günstige Wärmepumpenstromtarife nutzen – meist rund 7 Cent/kWh günstiger als Haushaltsstrom. Voraussetzung: Sie haben die Wärmepumpe beim Netzbetreiber als steuerbare Anlage gemeldet.
Ohne eigenen Zähler:
Dann zahlen Sie den normalen Haushaltsstrompreis. Ein Wechsel zu den neuen Regelungen kann sich lohnen – aber nur, wenn Ihre Anlage technisch „steuerbar“ ist. Fragen Sie Ihre Fachfirma!
Was gilt für neue Wärmepumpen (ab 2024)?
Alle neuen Anlagen müssen steuerbar sein. Das heißt: Ihr Netzbetreiber darf die Leistung vorübergehend reduzieren – z. B. in Zeiten hoher Netzlast.
Ihr Vorteil:
Dafür erhalten Sie Rabatte auf die Netzentgelte – über einen von drei Modulen:
- Pauschale Reduktion (jährlich gleichbleibend)
- 60 % weniger Netzentgelt-Arbeitspreis
- Zeitvariable Netzentgelte (ab April 2025)
Welches Modell für Sie am besten passt, hängt vom Verbrauch und Ihrer Technik ab.
Wie finde ich günstige Wärmepumpenstromtarife?
- Achten Sie auf einen eigenen Zähler für die Wärmepumpe
- Ermitteln Sie den Jahresverbrauch – getrennt für Hoch- und Niedertarif (HT/NT), falls vorhanden
- Vergleichen Sie Angebote direkt auf Anbieter-Websites oder per Tarifrechner – nicht nur nach Preisgarantie filtern
- Klären Sie mit dem Anbieter, ob der Tarif auch für die neuen Regelungen (§14a EnWG) gilt
Was muss ich meinem Stromanbieter mitteilen?
Wenn Sie sich für einen der neuen Tarife entscheiden, teilen Sie Ihrem Stromanbieter oder Netzbetreiber mit, welches Rabatt-Modul Sie wählen. Diese Wahl ist einmal pro Jahr änderbar, nicht rückwirkend.
Wie viel können Sie sparen?
- Mit eigenem Zähler und Wärmepumpenstromtarif: bis zu 500 € im Jahr möglich (je nach Netzgebiet und Verbrauch)
- Mit neuem Rabattmodell (Modul 1): bis zu 160 € im Jahr bei Anlagen ohne separaten Zähler
- Zusatzerstattung (z. B. KWK-Umlage): bis zu 80 € jährlich möglich – Antrag erforderlich
Unser Fazit: Das sollten Sie tun
Bestehende Anlage behalten? → Nur wechseln, wenn technisch sinnvoll
Neue Wärmepumpe geplant? → Gleich steuerbar planen und Rabattmodell wählen
Eigenen Zähler nutzen → Günstige Tarife vergleichen und anmelden
Jetzt aktiv werden → Wer informiert ist, spart bares Geld
Tipp: Lassen Sie sich im Zweifel von Ihrer Verbraucherzentrale oder einem zertifizierten Energieberater beraten – besonders wenn Sie überlegen, in die neue Regelung zu wechseln.