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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die DEKO Messezentrum AG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1 IN 58/25
Amtsgericht Meiningen – Beschluss vom 19. März 2025, 12:40 Uhr

Im Verfahren über den Insolvenzantrag der DEKO Messezentrum AG, mit Sitz Im Oberen Weidig 3, 98631 Grabfeld, hat das Amtsgericht Meiningen am 19. März 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter der Nummer HRB 516298 eingetragen und wird durch den Vorstand Ulrich Roos vertreten. Verfahrensbevollmächtigt sind die Rechtsanwälte Rohé & Beck, Schweinfurt.

Anordnung des Insolvenzgerichts

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rico Winzer bestellt, mit Kanzleisitz in der Schillerstraße 2, 99096 Erfurt. Er ist unter der Telefonnummer 0361 3019550 sowie per E-Mail unter info@aw-anwaelte.de erreichbar.

Das Gericht ordnete gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO an, dass zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung eine vorläufige Insolvenzverwaltung erfolgt.

Zusätzlich wurde auf Grundlage von § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Alternative InsO verfügt, dass Verfügungen der DEKO Messezentrum AG nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dies betrifft ausdrücklich auch die Einziehung von Forderungen gegenüber Drittschuldnern.

Ziel der Maßnahme

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll das noch vorhandene Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen bewahrt werden. Durch die eingeschränkte Verfügungsbefugnis der AG und die Kontrolle durch den vorläufigen Verwalter sollen insbesondere die Interessen der Gläubiger geschützt werden.

Einsicht und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Meiningen eingesehen werden.

Gegen den Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei folgendem Gericht einzureichen:

Amtsgericht Meiningen
Lindenallee 15
98617 Meiningen

Der Fristbeginn richtet sich nach dem frühesten der folgenden Zeitpunkte: Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung. Bei öffentlicher Bekanntmachung im Portal www.insolvenzbekanntmachungen.de gilt die Zustellung als bewirkt, wenn nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage vergangen sind.

Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden. Für die Fristwahrung ist der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Meiningen entscheidend. Die Beschwerde ist von der beschwerdeführenden Partei oder ihrem Bevollmächtigten zu unterzeichnen und muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen.

Elektronische Einreichung

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden – allerdings nicht per einfacher E-Mail. Elektronische Dokumente müssen entweder:

  • mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder

  • auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden (z. B. über das EGVP – Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach).

Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Gerichten sind auf www.justiz.de abrufbar.

Amtsgericht Meiningen – Insolvenzgericht, 19. März 2025

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