Aktenzeichen: 106 IN 37/25
Amtsgericht Hagen – Beschluss vom 3. April 2025, 15:19 Uhr
Das Amtsgericht Hagen hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Immobiliengesellschaft Delstern GmbH mit Sitz in der Delsterner Straße 20, 58091 Hagen, am 3. April 2025 um 15:19 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11916 geführt und wird durch ihren Geschäftsführer Herrn Felix Urban vertreten.
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Mike Westkamp mit Kanzleisitz in der Feithstraße 177, 58097 Hagen, bestellt.
Anordnungen des Gerichts im Einzelnen
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Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
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Drittschuldnern – also Personen oder Unternehmen, die der Immobiliengesellschaft Delstern GmbH Geld schulden – ist es untersagt, direkt an die Schuldnerin zu zahlen. Zahlungen dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter geleistet werden (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
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Der vorläufige Verwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder in Empfang zu nehmen.
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Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin – darunter auch Pfändungen und einstweilige Verfügungen – werden untersagt, sofern nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Ziel der Maßnahme
Mit dieser Entscheidung soll das vorhandene Vermögen der Gesellschaft gesichert und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage ermöglicht werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt dabei eine zentrale Rolle, um sicherzustellen, dass keine Vermögensverschiebungen zulasten der Gläubiger stattfinden und ein Insolvenzverfahren – sofern eröffnet – auf solider Grundlage erfolgen kann.
Amtsgericht Hagen, 3. April 2025