Aktenzeichen: 67c IN 124/25
Amtsgericht Hamburg – Beschluss vom 3. April 2025, 12:44 Uhr
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HC 34 GmbH & Co. KG, ansässig c/o DiPha 210 GmbH & Co. KG, Großer Grasbrook 9, 20457 Hamburg, hat das Amtsgericht Hamburg am 3. April 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die im Handelsregister unter HRA 117234 eingetragene Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch die HC 34 Verwaltungs GmbH, ebenfalls mit Sitz in der Großer Grasbrook 9, eingetragen beim Amtsgericht Hamburg unter HRB 130710. Geschäftsführender Vertreter ist Herr Lothar Schubert.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Hagen Freiherr von Diepenbroick, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg, bestellt.
Anordnungen im Einzelnen
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Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
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Den Drittschuldnern – also allen, die der Schuldnerin Geld schulden – wird untersagt, weiterhin an die Schuldnerin zu zahlen. Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Verwalter geleistet werden (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
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Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
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Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin – etwa Pfändungen oder einstweilige Verfügungen – sind untersagt, sofern sie keine unbeweglichen Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen sind vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Ziel der Maßnahme
Die getroffenen Maßnahmen dienen dem Schutz der Insolvenzmasse und der geordneten Durchführung des Insolvenzverfahrens. Durch die Einschränkung der Verfügungsmacht soll verhindert werden, dass Gläubiger benachteiligt oder Vermögenswerte entzogen werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt eine zentrale Rolle in der Kontrolle der wirtschaftlichen Abläufe und sichert gleichzeitig eine geordnete Abwicklung bzw. Fortführung.
Amtsgericht Hamburg, 3. April 2025