Aktenzeichen: 534 IN 499/25
Amtsgericht Dresden – Beschluss vom 3. April 2025, 10:05 Uhr
Das Amtsgericht Dresden hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Digades Building GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Äußeren Weberstraße 20, 02763 Zittau, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft wird vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Digades Building Management GmbH, deren Geschäftsführer Sascha Berger ist.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Markus M. Merbecks bestellt. Dieser ist Teil der Kanzlei Flöther & Wissing, erreichbar unter folgender Adresse:
An der Herzogin Garten 1, 01067 Dresden
E-Mail: merbecks@floether-wissing.de
Telefon: 0351 407985 40
Telefax: 0351 407985 69
Website: www.sanierungskultur.de
Umfang der vorläufigen Maßnahmen
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ausdrücklich ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen, um so das schuldnerische Vermögen zu sichern und den Fortgang des Verfahrens zu gewährleisten. Weitere Maßnahmen zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen im Vermögen der Schuldnerin sind dem Verwalter vorbehalten.
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Dresden zur Einsicht der Beteiligten bereit.
Bedeutung des Beschlusses
Mit dieser Anordnung wurde der erste Schritt zur möglichen Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens eingeleitet. Die gerichtliche Maßnahme dient der Sicherung der Insolvenzmasse und stellt sicher, dass keine Vermögenswerte ohne Kontrolle durch den Verwalter abfließen oder gefährdet werden. Gleichzeitig wird damit ein Überblick über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens gewonnen.
Amtsgericht Dresden – Insolvenzgericht, 3. April 2025