Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet: Leben am Park GmbH unter Aufsicht gestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 37 IN 41/25 -2

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Leben am Park GmbH, mit Sitz in der Holtenser Landstraße 1, 31787 Hameln, hat das Amtsgericht Hameln am 2. April 2025 um 16:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter der Nummer HRB 217198 eingetragene Gesellschaft wird vertreten durch die Geschäftsführer Jens Brettschneider, Michael Dillmann und Volker Robert Hippler.

Mit dem gerichtlichen Beschluss wird die Gesellschaft unter den Schutz des Insolvenzrechts gestellt, um ihr Vermögen vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren. Ab sofort dürfen Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Boris Freiherr von dem Bussche bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Paulinenstraße 16, 32427 Minden. Für Rückfragen ist er telefonisch unter 0571-8892490 oder per E-Mail unter Minden@bsb-inso.de erreichbar.

Gleichzeitig werden die Schuldner der Leben am Park GmbH aufgefordert, künftig nur noch unter Beachtung dieses Beschlusses zu leisten, wie es § 23 Absatz 1 Satz 3 der Insolvenzordnung (InsO) vorsieht. Zahlungen, die ohne Zustimmung des Verwalters erfolgen, könnten andernfalls ihre schuldbefreiende Wirkung verlieren.

Der vollständige Beschluss liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hameln bereit.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin oder – sofern das Fehlen der internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 gerügt werden soll – auch durch jeden Gläubiger sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim

Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln
elektronisch unter govello-1256292281518-000183636

einzureichen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der Verkündung des Beschlusses. Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung. Wenn sowohl eine öffentliche Bekanntmachung als auch eine Zustellung erfolgt ist, ist für den Fristbeginn das jeweils frühere Ereignis maßgeblich.

Die Beschwerde muss schriftlich erfolgen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden. Sie muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und erklären, dass gegen sie Beschwerde eingelegt wird. Eine Begründung ist erwünscht. Die Beschwerdeschrift ist vom Beschwerdeführer oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Wird die Entscheidung nur teilweise angefochten, so ist der Umfang der Anfechtung anzugeben.

Amtsgericht Hameln, 2. April 2025

Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf der Website des Amtsgerichts Hameln unter www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de oder direkt beim Amtsgericht – Der Direktor.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Mindfactory GmbH: Vorläufige Eigenverwaltung erweitert – Ermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten erteilt

Next Post

CMCMarkt Im- und Export GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen – Sicherungsmaßnahmen aufgehoben