Aktenzeichen 49 IN 9/25
Amtsgericht Kleve – Beschluss vom 2. April 2025
Im laufenden Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der TelEngie Consulting Group GmbH, mit Sitz in der Zwickauer Straße 23, 47443 Moers, hat das Amtsgericht Kleve am 2. April 2025 die zuvor am 13. März 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen wieder aufgehoben.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter der Nummer HRB 19547 eingetragene Gesellschaft wird vertreten durch die Geschäftsführer M-Eid Ghnimi und Christoph Johann Wlosch. Unternehmensgegenstand ist der Im- und Export sowie Handel mit Schmuck, Uhren und Modeaccessoires sowie die Erbringung von Beratungsdienstleistungen aller Art.
Bedeutung des Beschlusses
Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen bedeutet, dass das Insolvenzgericht aktuell keinen Schutzbedarf für das Vermögen der Schuldnerin mehr sieht. Solche Maßnahmen – etwa Verfügungsbeschränkungen oder Vollstreckungsverbote – dienen gewöhnlich dem Schutz der Insolvenzmasse in der Phase vor Eröffnung eines Verfahrens.
Die Gründe für die Aufhebung können vielfältig sein:
- Rücknahme oder Unzulässigkeit des Insolvenzantrags
- Einigung mit Gläubigern außerhalb des Verfahrens
- Zahlung der offenen Verbindlichkeiten
- Fehlende Masse oder Aussichtslosigkeit des Verfahrens
Offen bleibt, ob das Verfahren damit vollständig beendet wird oder das Insolvenzgericht noch über eine endgültige Eröffnung oder Einstellung zu entscheiden hat.
Fazit
Mit der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen erhält die TelEngie Consulting Group GmbH vorerst wieder die vollständige Verfügungsgewalt über ihr Vermögen zurück. Für Gläubiger bedeutet dieser Schritt, dass bis auf Weiteres kein gerichtlicher Vermögensschutz besteht. Ob das Unternehmen damit einer Insolvenz entgeht oder nur ein vorläufiger Aufschub erreicht wurde, bleibt Gegenstand der weiteren Entwicklung.
Amtsgericht Kleve, 2. April 2025