Aktenzeichen 10 IN 31/25
Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Mindfactory GmbH, mit Sitz in der Preußenstraße 14 a–c, 26388 Wilhelmshaven, hat das Amtsgericht Wilhelmshaven am 2. April 2025 eine wichtige Erweiterung der bisherigen Maßnahmen beschlossen. Die Gesellschaft, eingetragen beim Amtsgericht Oldenburg unter der Handelsregisternummer HRB 220833, wird durch Geschäftsführerin Petra Clemen, wohnhaft in der Klinkerstraße 58, 26388 Wilhelmshaven, vertreten.
Bereits zuvor war die vorläufige Eigenverwaltung nach § 270a InsO angeordnet worden. Nun hat das Gericht zusätzlich gemäß § 270c Absatz 4 Satz 1 Insolvenzordnung (InsO) die Antragstellerin ausdrücklich zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt. Dies ermöglicht es der Geschäftsführung, unter Aufsicht eines Sachwalters weiterhin operative Verträge zu schließen, Leistungen zu beauftragen und wirtschaftlich notwendige Maßnahmen zur Stabilisierung des Geschäftsbetriebs umzusetzen.
Diese Ermächtigung ist ein zentraler Bestandteil des Sanierungsinstruments der Eigenverwaltung: Sie erlaubt es dem Unternehmen, während des Verfahrens handlungsfähig zu bleiben, ohne jede Einzelmaßnahme durch das Gericht oder einen Insolvenzverwalter genehmigen lassen zu müssen. Dennoch bleibt der Schutz der Gläubigerinteressen durch die begleitende Überwachung gewährleistet.
Der vollständige Beschluss liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wilhelmshaven bereit.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 2. April 2025