Herr Iwanow, in Deutschland leben trotz Versicherungspflicht immer noch viele Menschen ohne Krankenversicherung. Wie kommt das überhaupt vor?
Michael Iwanow: Es ist tatsächlich ein gravierendes Problem. Viele der heute nicht versicherten Menschen haben ihren Schutz vor Einführung der Versicherungspflicht verloren – etwa durch Selbstständigkeit, Auslandsaufenthalte oder soziale Notlagen. Manche waren privat versichert und konnten die Beiträge nicht mehr zahlen. Andere haben durch Obdachlosigkeit oder fehlende Informationen den Anschluss verloren. Das betrifft nicht nur Geflüchtete, sondern auch viele Deutsche.
Was raten Sie Betroffenen? Was ist der erste Schritt zurück in die Versicherung?
Iwanow: Zunächst sollte man klären, ob man zuletzt gesetzlich oder privat versichert war. Das ist entscheidend, denn davon hängt ab, wohin man zurückkehren kann – in die GKV oder die PKV. Wer das nicht sicher weiß, sollte sich an eine gesetzliche Krankenkasse wenden. Dort kann meist geklärt werden, wie man eingeordnet wird.
Viele fürchten sich vor hohen Nachzahlungen. Ist das berechtigt?
Iwanow: Ja, es entstehen Nachzahlungen – in der gesetzlichen Krankenversicherung liegen sie meist bei rund 3.000 Euro. In der privaten kann es deutlich mehr sein. Aber: Diese Nachzahlungen sind überschaubarer als eine Krankenhausrechnung von 100.000 Euro nach einem Notfall. Zudem besteht die Möglichkeit, Beiträge zu stunden oder zu reduzieren – gerade bei finanzieller Not.
Warum ist der Wiedereinstieg trotzdem oft so schwierig?
Iwanow: Ein großes Problem sind die hohen laufenden Beiträge in der PKV, vor allem für ältere Menschen. Wer über 55 Jahre alt ist, hat kaum noch die Möglichkeit, zurück in die GKV zu wechseln. Und der PKV-Basistarif liegt häufig bei über 1.000 Euro im Monat. Das ist für viele schlicht unbezahlbar.
Was empfehlen Sie ganz konkret?
Iwanow: Nicht abwarten, sondern handeln! Frühere Unterlagen suchen, Kontakt zur letzten Versicherung aufnehmen, Hilfe bei Beratungsstellen oder Anwälten suchen. Und: Lassen Sie sich nicht abwimmeln! Auch Menschen über 55 haben unter bestimmten Bedingungen ein Recht auf Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung. Wer zum GKV-System gehört, darf nicht abgelehnt werden – auch nicht mit 70 oder 80 Jahren.
Herr Iwanow, vielen Dank für das Gespräch.