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Emex Funding: BaFin warnt erneut – Verdacht auf unerlaubte Finanz- und Kryptodienstleistungen

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 13. März 2025 erneut eine Warnung vor Angeboten von Emex Funding ausgesprochen. Nach der vorangegangenen Warnmeldung zur mittlerweile inaktiven Website emexfunding.com treten die mutmaßlich gleichen Betreiber nun unter der neuen Domain emexfunding.org auf. Laut Einschätzung der Aufsicht liegt der Verdacht nahe, dass auf dieser Plattform unerlaubt Finanzdienstleistungen, Wertpapiergeschäfte sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptovermögenswerten angeboten werden – ohne die erforderliche behördliche Zulassung.

In Deutschland ist für das gewerbliche Anbieten von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin erforderlich. Diese soll sicherstellen, dass Anbieter bestimmten aufsichtsrechtlichen Anforderungen unterliegen, wie etwa Kapitalanforderungen, Transparenz- und Prüfpflichten sowie dem Schutz der Kundengelder. Die Betreiber von Emex Funding verfügen nach Informationen der Aufsicht nicht über eine solche Erlaubnis.

Die BaFin stützt ihre öffentliche Warnung auf die Vorschriften des § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Abs. 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG). Beide Regelungen ermöglichen es der Behörde, frühzeitig auf Anbieter aufmerksam zu machen, die den Anschein erwecken, regulierte Tätigkeiten anzubieten, ohne dafür rechtlich legitimiert zu sein. Ein Eintrag des Unternehmens Emex Funding in der offiziellen Unternehmensdatenbank der BaFin ist nicht vorhanden – ein klarer Hinweis darauf, dass keine Erlaubnis erteilt wurde.

Warnung vor systematischem Anbieterwechsel und Täuschungstaktiken

Auffällig in diesem Fall ist, dass nach Abschaltung der ursprünglichen Domain emexfunding.com offenbar gezielt auf die neue Adresse emexfunding.org ausgewichen wurde. Dieses Verhalten ist typisch für Anbieter, die versuchen, der behördlichen Aufsicht zu entgehen. Durch Domainwechsel, leicht veränderte Logos oder Kommunikationsmuster wird versucht, sich der öffentlichen Aufmerksamkeit zu entziehen – während das betrügerische Geschäftsmodell weitergeführt wird.

Verbraucherschutz: Was Anleger jetzt beachten sollten

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter rufen Anlegerinnen und Anleger erneut zur besonderen Vorsicht bei Online-Finanzangeboten auf. Gerade Plattformen, die mit hohen Renditeversprechen, geringen Einstiegshürden oder professionell gestalteten Webseiten auftreten, sollten grundsätzlich kritisch geprüft werden.

Bevor Geld investiert wird, sollte unbedingt überprüft werden:

Ist der Anbieter in der Unternehmensdatenbank der BaFin registriert?

Gibt es ein Impressum mit klaren Kontaktdaten, Sitz und Handelsregisterangaben?

Ist das Unternehmen über vertrauenswürdige Quellen bekannt – oder gibt es bereits Warnmeldungen?

Zudem bietet die BaFin in ihrer Podcast-Reihe „Vorsicht, Betrug“ auf verständliche Weise Einblicke in aktuelle Betrugsmaschen am Finanzmarkt. In einer speziellen Folge wird erläutert, wie sich Verbraucherinnen und Verbraucher vor falschen Plattformen und betrügerischen Brokern schützen können – und woran unseriöse Anbieter häufig zu erkennen sind.

Fazit

Emex Funding ist nach aktueller Einschätzung der BaFin nicht befugt, in Deutschland regulierte Finanz-, Wertpapier- oder Kryptodienstleistungen zu erbringen. Die fortgesetzte Präsenz unter einer neuen Domain nach einer bereits erfolgten Warnung verstärkt den Verdacht eines unseriösen Geschäftsmodells. Anlegerinnen und Anleger sollten keine Gelder an Emex Funding überweisen und bereits erfolgte Kontakte dokumentieren sowie – wenn notwendig – anwaltlich oder strafrechtlich prüfen lassen. Bei Verdacht auf Betrug wird geraten, sich direkt an die lokale Polizei oder das LKA zu wenden.

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