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CMCMarkt Im- und Export GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen – Sicherungsmaßnahmen aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67a IN 58/24
Amtsgericht Hamburg – Beschlüsse vom 01. April 2025

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der CMCMarkt Im- und Export GmbH, ansässig in der Osterstraße 158, 20255 Hamburg, hat das Amtsgericht Hamburg am 01. April 2025 zwei zentrale Entscheidungen getroffen: Zum einen wurde der auf Gläubigerantrag vom 5. Februar 2024 gestützte Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen, zum anderen wurden sämtliche am 25. Juli 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 152472 geführt und wird gesetzlich durch Geschäftsführer Hakan Osman Deger vertreten. Ihr Geschäftszweig umfasst Allgemeine Dienstleistungen, insbesondere Personaldienstleistungen aller Art.

Insolvenz mangels Masse abgewiesen

Die Abweisung des Insolvenzantrags erfolgte, weil das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Das Gericht sieht damit keine Grundlage, um ein Verfahren zu eröffnen – ein Schritt, der insbesondere für die Gläubiger erhebliche Konsequenzen hat. Da kein Verfahren eingeleitet wird, haben Gläubiger keine Möglichkeit, ihre Forderungen im Rahmen eines Insolvenzplans anzumelden.

Für die Gesellschaft bedeutet die Entscheidung zugleich das formale Scheitern eines geordneten Verfahrens. In der Praxis wird in solchen Fällen oft die Auflösung und anschließende Löschung aus dem Handelsregister vorbereitet – sofern nicht noch von anderer Seite (z. B. durch Gläubiger mit Kostenübernahme) ein Folgeantrag gestellt wird.

Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen

Mit der Entscheidung über die Abweisung des Antrags wurden zugleich die am 25. Juli 2024 verhängten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Diese Maßnahmen hatten zum Ziel, das Vermögen der CMCMarkt Im- und Export GmbH während der vorläufigen Prüfungsphase zu sichern. Mit Wegfall der Verfahrensgrundlage sind diese Einschränkungen nicht mehr gerechtfertigt.

Fazit

Die Doppelentscheidung des Amtsgerichts Hamburg besiegelt das vorläufige Ende eines Insolvenzverfahrens, das durch einen Gläubigerantrag eingeleitet worden war. Die CMCMarkt Im- und Export GmbH ist zahlungsunfähig oder überschuldet, jedoch nicht in der Lage, die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu tragen. Für Gläubiger bedeutet dies oft Totalverlust ihrer Forderungen, da keine geordnete Verwertung oder Verteilung der Vermögenswerte erfolgt.

Amtsgericht Hamburg, 01. April 2025

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